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jetli
mit dem vorschuss ist das verhandlungssache. mlp hat auf jeden fall angst, die rückzahlung des vorschusses einzuklagen da im zuge eines solchen verfahrens ggf. die sozialversicherungspflicht aller mlp berater geprüft werden könnte.
du hast also eine sehr gute verhandlungsposition.
vielleicht kannst du dich mit dem unternehmen vergleichen.;)
 
aus der Diskussion: MLP und Vorschußrückzahlung???
Autor (Datum des Eintrages): Hansgans  (10.03.03 11:47:18)
Beitrag: 12 von 27 (ID:8840151)
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