das kommt darauf an, 45zeugen: das problem ist, das die berater auf die rückzahlungsforderung von mlp warten und dann dagegen vorgehen (oder mlp gegen sie) - dies geht aber vor die zivilgerichte!! viel besser wäre eine kündigungsschutzklage vor dem ARBEITSGERICHT (frist drei wochen nach kündigung) - sobald es hier einen fall gibt, der genug beweise hat und der NICHT auf die finanziellen verlockungen von mlp eingeht (und das ist hoffentlich bald der fall ), wird die sozialversicherungstechnische seite geprüft werden... gruss |
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aus der Diskussion: | MLP und Vorschußrückzahlung??? |
Autor (Datum des Eintrages): | Alababba (11.03.03 09:27:33) |
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