Fenster schließen  |  Fenster drucken

das kommt darauf an, 45zeugen: das problem ist, das die berater auf die rückzahlungsforderung von mlp warten und dann dagegen vorgehen (oder mlp gegen sie) - dies geht aber vor die zivilgerichte!! viel besser wäre eine kündigungsschutzklage vor dem ARBEITSGERICHT (frist drei wochen nach kündigung) - sobald es hier einen fall gibt, der genug beweise hat und der NICHT auf die finanziellen verlockungen von mlp eingeht (und das ist hoffentlich bald der fall ;)), wird die sozialversicherungstechnische seite geprüft werden...

gruss :)
 
aus der Diskussion: MLP und Vorschußrückzahlung???
Autor (Datum des Eintrages): Alababba  (11.03.03 09:27:33)
Beitrag: 26 von 27 (ID:8849272)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE