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***Arbeitslosengeld wird nicht seit Jahrzehnten für bis zu 32 Monate ausbezahlt! (Und...vor 20 J. waren auch die Beiträge niedriger.)

Hier ein interessante kurze "Übersicht über wesentliche Änderungen im Arbeitsförderungsrecht" (in den letzten Jahrzehnten)
(Themen: Höhe des Arbeitslosengeldes, Dauer des Bezuges, Sperrzeit, Zumutbarkeit)
http://www.wdr.de/tv/markt/20010423/b_4.phtml

Dauer des Bezuges
Bis 31.12.1983 Maximal 312 Werktage unabhängig vom Lebensalter (= 1 Jahr!)
Ab 01.01.1988 Einführung von Altersstufen, Staffelung der Anspruchsdauer bis maximal 832 Werktage - Gesetz zur Verlängerung des Versicherungsschutzes bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit
Ab 01.04.1997 Anhebung der Altersgrenzen - Arbeitsförderungsreformgesetz
........
und weitere Statistiken:
http://www.igmetall.de/arbeitslose/information/30jahre.html
http://www.reichsbund.de/Dokumente/Sonstiges/einschraenkunge…

yd
 
aus der Diskussion: Schröders Rede: Kann mal einer was dazu sagen?? Was sagt er??
Autor (Datum des Eintrages): yankee_doodle  (14.03.03 10:23:49)
Beitrag: 16 von 16 (ID:8887845)
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