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Liebe User,
folgendes habe ich eben auf T-online gelesen. Bewirtungskosten mit voller Vorsteuer. Nach Ansicht des FG München verstößt die Kürzung gegen EU-Recht. AZ 14 V 3486/02. Wie geht Ihr in der Praxis vor? Es wird vorgeschlagen die Kürzung nicht mehr vorzunehmen und eine Anlage zur UST-Vo beizulegen.
Vielen Dank für geistreiche Antworten!
 
aus der Diskussion: Bewirtungskosten
Autor (Datum des Eintrages): Boersenguruauswuppertal  (14.03.03 13:49:18)
Beitrag: 1 von 3 (ID:8890251)
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