Liebe User, folgendes habe ich eben auf T-online gelesen. Bewirtungskosten mit voller Vorsteuer. Nach Ansicht des FG München verstößt die Kürzung gegen EU-Recht. AZ 14 V 3486/02. Wie geht Ihr in der Praxis vor? Es wird vorgeschlagen die Kürzung nicht mehr vorzunehmen und eine Anlage zur UST-Vo beizulegen. Vielen Dank für geistreiche Antworten! |
|
aus der Diskussion: | Bewirtungskosten |
Autor (Datum des Eintrages): | Boersenguruauswuppertal (14.03.03 13:49:18) |
Beitrag: | 1 von 3 (ID:8890251) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |