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Also die 1000€ werden als "geldwerter Vorteil" auf das jetzige Bruttogehalt draufgerechnet (aber nicht ausbezahlt!)
Hier zahlst Du die entsprechenden Abzüge. (Lohnsteuer/Rente/usw.)

Das Fahrzeug wird beim Arbeitgeber auf z.B 4 Jahre abgeschrieben (100000/4=25.000€ Abschreibungsbetrag

Beim Leasing wird die Leasinggebühr direkt als Betriebskosten abgesetzt. Dies schont die Liquidität des Arbeitgebers. Ist aber auch teuerer (in der Summe)

Einen direkten Vorteil für den Arbeitnehmer, das alles "einkommensneutral" stattfinden soll, sehe ich leider nicht.
 
aus der Diskussion: KFZ Leasing für Arbeitnehmer
Autor (Datum des Eintrages): consultingday  (14.03.03 18:16:30)
Beitrag: 4 von 11 (ID:8893024)
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