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@mlp

1. interna schrieb: es gibt Sicherheitslücken bei Beraternotebooks.

2. interna begründete: Das administrator-Passwort ist vielen Beratern bekannt und wurde (bis heute?) nicht geändert.

3. interna forderte: Schließt die Sicherheitslücke, weil jeder an die Daten eines Notebooks herankommt, der das Passwort kennt.

4. MLP ließ interna sperren. (bis heute)

5. MLP klagte auf Unterlassung, dass diese Problematik eine Sicherheitslücke sei, wobei sie interna unterstellte, dass er behauptet habe, dass von einem Notebook alle Kundendaten des Unternehmens abziehbar seien.

6. interna will keine Unterlassungserklärung unterschreiben für Behauptungen, die er nicht aufgestellt hat.

7. Man schlägt sich vor Gericht

Das Gericht wird klären müssen:

a: Ist die Bekanntgabe und langjährige Beibehaltung eines Passwortes eine Sicherheitslücke?

b: Ist die Möglichkeit des Zugriffs auf Kundendaten eines Beraternotebooks eine massive Sicherheitslücke?

c: Wie lange bestand (oder besteht immer noch?) diese Sicherheitslücke?

d: Ist es zu Handlungen gekommen, die diese Sicherheitslücke ausgenutzt haben? Als Beweis!

e: Was ist krimineller: "Das Ausrauben einer Bank, oder die Gründung einer Bank?" (Brecht, Dreigroschenoper)

shadow
 
aus der Diskussion: MLP interna über Sicherheitslücken bei notebooks
Autor (Datum des Eintrages): internasschatten  (14.03.03 22:34:25)
Beitrag: 1 von 12 (ID:8894864)
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