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Wo kein Wissen ist, kommt jetzt mein Glaube. Es gab wohl die Möglichkeit, daß ein Privatmensch mit seiner Depotbank grundsätzlich außerbörsliche Ausführung seiner Orders vereinbaren konnte. Das wurde bisher wohl mit sieben Personen in ganz Deutschland vereinbart. Diese sieben müssen nun leider bei jeder Order einen Börsenplatz angeben.
 
aus der Diskussion: Außerbörslich Handeln
Autor (Datum des Eintrages): alzwo  (14.03.03 23:37:21)
Beitrag: 3 von 6 (ID:8895185)
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