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SFK, lies die Charta der Vereinten Nationen und dann melde dich wieder.
Als Hinweis, das Völkerrecht erlaubt nur einen militärischen Schlag oder Gegenschlag,
1. wenn eine Nation direkt angegriffen wird oder
2.der Sicherheitsrat einen Beschluss fasst, dass eine Nation eine Gefahr für andere Nationen darstellt.

Im Fall Irak ist weder eins noch zwei gegeben. Preemptive Strikes, also vorsorglich mal jemanden angreifen wenn man glaubt sich bedroht zu fühlen, wie im Falle der USA, ist nicht durch das Völkerrecht gedeckt.

Und das deutsche Grundgesetz vebietet sowieso jeglichen Angriffskrieg. Und ohne UN Resolution ist das Vorgehen der USA gegen Irak definitiv ein Angriffskrieg.

Saddam hat nämlich nicht seine Truppen in Kuba, Mexiko und Kanada positionniert, um demnächst in die USA einzumarschieren, sondern die Amis stehen rund um den Irak, um dort einzumarschieren.
 
aus der Diskussion: Bürgerinitiative für die Entfernung von Angela Merkel aus der dt. Politik
Autor (Datum des Eintrages): ODDLOT  (15.03.03 00:08:06)
Beitrag: 36 von 47 (ID:8895368)
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