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WISSENSCHAFTLICHE DIENSTE DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES
AUSARBEITUNG

THEMA: Überflugrechte und Nutzungsrechte der USA an ihren Militärbasen in der Bundesrepublik Deutschland im Falle eines Angriffs gegen den Irak
Fachbereich II: Auswärtiges, internationales Recht, Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe

(Tel.: 227-32444)

Bearbeiter: RD Krämer

Abschluss der Arbeit: 18. Dezember2002

Reg.-Nr: WFII -132/02

Ausarbeitungen von Angehörigen der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung des einzelnen Verfassers und der Fachbereichsleitung. Die Ausarbeitungen sind dazu bestimmt, das Mitglied des Deutschen Bundestages, das sie in Auftrag gegeben hat, bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich, die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag.

Inhaltsverzeichnis
I. Vorbemerkung
II. Aufenthaltsvertrag, NATO-Truppenstatut, Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut - Abgrenzung und Inhalt der Verträge

Aufenthalt ausländischer Streitkräfte
Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte

III. Nordatlantikverttag, Zwei-plus-vier-Vertrag
IV. Fazit
I. Vorbemerkung
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich (nur) auf eine nicht durch die Vereinten Nationen mandatierte Intervention amerikanischer Streitkrafte gegen den Irak unter Einbeziehung amerikanischer Militärstützpunkte in der Bundesrepublik Deutschland.

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IV. Fazit
NATO-Truppenstatut sowie Zusatzabkommen zum Truppenstatut sind im Zusammenhang mit dem Nordatlantikvertrag zu berücksichtigen. Liegen die Voraussetzungen des Bundnisfalls, wie bei einer präventiven militärischen Maßnahme, nicht vor, kann aus dem Truppenstatut sowie Zusatzabkommen zum Truppenstatut fur die Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika keine Berechtigung folgen, eigenständig präventive Angriffshandlungen über das Territorium der Bundesrepublik Deutschland zu führen. Eine derartige Berechtigung kann sich auch für das in Artikel 57 Absatz 1 Zusatzabkommen enthaltene Verkehrsrecht der ausländischen Streitkräfte bei einer Sinn und Zweck des Zusatzabkommens entsprechenden Auslegung nicht ergeben.[/B9 (Kramer)

vollständiger Artikel unter http://www.blackbeards-island.de/gutachten/WFII-132-02.html

 
aus der Diskussion: Heuchler Schröder. Überflugrechte verfassungswidrig und nicht notwendig
Autor (Datum des Eintrages): Punk24  (19.03.03 20:23:18)
Beitrag: 1 von 4 (ID:8932447)
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