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:laugh: insolvent ist OTI wenn:

(1) Zahlungsunfähigkeit besteht, d.h., die juristische oder natürliche Person ihre fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann. Das ist im Zweifel dann der Fall, wenn die Person, über die das Insolvenzverfahren eröffnet werden soll, ihre Zahlungen eingestellt hat.

(2) Drohende Zahlungsunfähigkeit besteht, wenn die juristische oder natürliche Person voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, bestehende Forderungen im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu begleichen.

(3) Bei juristischen Personen ist neben diesen beiden Gründen noch die Überschuldung Insolvenzgrund. Sie liegt vor, wenn die Schulden das Vermögen des Schuldners überschreiten.

Gruß EcCo65HH :laugh:
 
aus der Diskussion: für Frequenzer: Wann kann OTI Insolvenz anmelden ?
Autor (Datum des Eintrages): EcCo65HH  (26.03.03 16:27:14)
Beitrag: 23 von 36 (ID:8994178)
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