Fenster schließen  |  Fenster drucken

Ein Pflichtangebot an den Streubesitz ist nicht fällig. Allerdings ist die Abgabe eines freiwilligen Angebots schon wahrscheinlich.
 
aus der Diskussion: Kauft Buffet die Kölnische Rück ganz???
Autor (Datum des Eintrages): unicum  (28.03.03 11:38:40)
Beitrag: 23 von 1,290 (ID:9016188)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE