Ein Pflichtangebot an den Streubesitz ist nicht fällig. Allerdings ist die Abgabe eines freiwilligen Angebots schon wahrscheinlich. |
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aus der Diskussion: | Kauft Buffet die Kölnische Rück ganz??? |
Autor (Datum des Eintrages): | unicum (28.03.03 11:38:40) |
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