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das neue gewährleistungsrecht gilt nicht für verkäufe von privat an privat.
man kann einem privaten verkäufer nicht zumuten über evtl .schäden des vorbesitzers bescheid zu wissen , bzw. diese nachvollziehen zu können.das können nur fachwerkstätten nach eingehender prüfung.

sollte der vorbestzer der erstbesitzer sein und es sind mängel in oben genannter form nachgewiesen worden,könnte man den kaufvertrag evtl .anfechten.

(dies soll keine rechtsberatung ,sondern nur eine information sein )
 
aus der Diskussion: Rechtsberatung wg. Kfz-Kauf benötigt!
Autor (Datum des Eintrages): nautiker  (31.03.03 22:34:15)
Beitrag: 11 von 39 (ID:9042868)
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