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Wenn tatsächlich ein Unfallwagen vorliegt kannst du vom Vertrag zurücktreten. D.h. Wagen gegen Geld.
Argumentation: Du wolltest einen unfallfreien Wagen. Ein Unfall ist 1. ein Mangel, 2. dieser ist durch Nachbesserung nicht zu beseitigen 3. auch eine Ersatzlieferung ist nicht möglich, da dieser spezielle Wagen nur einmal existiert d.h. KEINE Gattungssschuld vorliegt.
Damit kannst Du den Kaufvertrag rückabwickeln, eine Frist zur Nachbesserung braucht nicht gesetzt zu werden!

Gruß
Aufschlag
 
aus der Diskussion: Rechtsberatung wg. Kfz-Kauf benötigt!
Autor (Datum des Eintrages): Aufschlag  (31.03.03 22:34:35)
Beitrag: 12 von 39 (ID:9042874)
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