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1. citroen rosten bekanntlich bereits im werk auf dem montageband fest...
(ok,immer noch besser als fiat,die rosten bereits im prospekt)
aber selbst bei so einem minder qualitativen auto,dürfte ein erneuern der teile wegen rost nach 5 jahren unwahrscheinlich sein.
aber es gibt unzählige andere ursachen,die ein auswechseln/erneuern von motorhaube und kotflügel nötig machen,die aber rechtlich nicht als unfall bezeichnet werden müssen... (unwetterschaden,hagel,eisstücke die vom hausdach fallen,eine leiter steht am haus,fällt um,auf das auto,etc...dann natürlich alle arten von vandalissmus,mutwillige beschädigung,etc...)
das alles nur als hinweis,wenn es zum rechtsstreit kommen sollte.der verkäufer ist nicht verpflichtet solche und ähnliche vorfälle,die eben nicht als unfall bezeichnet werden,beim verkauf zu listen.
(sonst müßte man zb. auch jeden ölwechsel,jedes reifen-erneuern,etc angeben...)
 
aus der Diskussion: Rechtsberatung wg. Kfz-Kauf benötigt!
Autor (Datum des Eintrages): stierprinz  (31.03.03 22:47:28)
Beitrag: 14 von 39 (ID:9043019)
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