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@nautiker
Ich lerne ja gerne dazu - könntest du mir bitte genauer sagen wieso meine Ausführungen falsch sind? Mein BGB liegt neben mir - kannst also gerne auf gesetzliche Bestimmungen eingehen :)
Wieso sollte das Gewährleistungsrecht nicht auf Privatverkäufe anwendbar sein?

Der einzige Grund hierfür wäre, wenn das Gewährleistungsrecht ausgeschlossen sein soll (was bei einem Verbrauchsgüterkauf nicht möglich ist). Spielst du hierauf an?
Ich kenne zwar die ADAC-Musterverträge nicht, gehe aber davon aus, dass das Gewährleistungsrecht nicht generell ausgeschlossen ist! Insbesondere wenn die Unfallfreiheit explizit zugesichert wird!

Gruß
Aufschlag

PS: In # 13 wird nur auf die veraltete Gesetzeslage Bezug genommen.
 
aus der Diskussion: Rechtsberatung wg. Kfz-Kauf benötigt!
Autor (Datum des Eintrages): Aufschlag  (31.03.03 23:01:05)
Beitrag: 19 von 39 (ID:9043183)
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