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Hallo,

habe am 15.03.2003 ein gebrauchtes Kfz von privat an privat verkauft. Zur Absicherung wurde vom Käufer ein ADAC Kaufvertrag aufgesetzt. Ich als Verkäufer habe in diesem Vertrag bestätigt, dass das Kfz:

a) unfallfrei ist und
b) keine sonstigen Beschädigungen erlitten hat.

Soweit so gut - jedoch behauptet der Käufer er habe am Freitag letzter Woche festgestellt, bzw. feststellen lassen, dass die komplette Motorhaube lackiert und vermutlich gespachtelt wurde. Zudem wären beide Kotflügel lackiert worden und vermutlich auch die Stoßstange. Insbesondere die Motorhaube ist eindeutig, da Schlieren vorhanden sind, welche auf eine zu grobe Körnung beim Schmiergelpapier hinweisen. Kotflügel weisen kleine Luftbläschen auf.

Ich behaupte, der Wagen ist unfallfrei und in einem, seinem Alter entsprechen, guten Zustand. Der Käufer meint jedoch, dass eine Anfechtung des Kauvertrages möglich sein müsste und eigentlich auch eine Rückabwicklung, dh. Pkw wird zurückgenommen und Geld erstattet.

Auch wenn ich mich vor lachen kaum noch gerade bewegen kann, so finde ich das schon symtomatisch für die heutige Jugend. Kaufen bei vollen Bewußtsein ein hochwertigen Gebrauchtwagen, vermutlich mit nicht eigen verdienten Geld. Ich habe ja eine Oma. Begutachten das Fahrzeug bis zum kleinsten Detail und können kaum verhelen ein "Schnäppchen" gemacht zu haben. Den alten Sack das KFZ unter Wert abgekauft zu haben, und dann das.

Wenn ich nicht an das Gute im Menschen glauben würde, könnte ich fast denken, dass der junge Mann einen "after Disko Schaden" am KFZ den Eltern und der Oma anders darstellen möchte.

Bevor ich weitere Schritte einleite werde ich den jungen Mann Gelegenheit zu einer Entschuldigung bieten.
Wenn er das nicht möchte geht es zum Anwalt.

Habe mich schließlich schon genug geärgert.

Eine Rechtschutzversicherung benötige ich nicht, da ich im Recht bin und meinen Anwalt auch so finanzieren kann.
 
aus der Diskussion: Rechtsberatung wg. Kfz-Verkauf benötigt!
Autor (Datum des Eintrages): aekschonaer  (31.03.03 23:11:57)
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