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Wenn der Verkäufer seinerseits einen Kaufvertrag präsentieren kann, in dem von einem unfallfreien fahrzeug die Rede ist, hast Du m.E.n. keine Chance. Er kann sich darauf berufen, da er ja Laie ist und den Vorschaden dadurch nicht erkennen mußte. Frag´ ihn doch mal nach seinem Kaufvertrag. Wenn er vorgibt, keinen zu haben, dann schau im brief nach dem Vorbesitzer und bitte diesen um eine Kopie.

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aus der Diskussion: Rechtsberatung wg. Kfz-Kauf benötigt!
Autor (Datum des Eintrages): ge4teilter  (01.04.03 17:25:16)
Beitrag: 26 von 39 (ID:9050957)
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