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Zu dem Vertrag:
1. Das Gewährleistungrecht wurde ausgeschlossen.
2. Der Verkäufer hat eine Garantie übernommen für Beschädigungen/Unfallfreiheit innerhalb seiner Besitzzeit.
Eine Garantie ist vom Verschulden des Verkäufers unabhängig.
D.h. du mußt nachweisen, dass die Beschädigungen innerhalb der Besitzzeit eingetreten sind. Dann kannst du auch vom Vertrag zurücktreten.
Zu beachten ist #29.

Wieviele Vorbesitzer sind eigentlich im Fahrzeugbrief eingetragen?
 
aus der Diskussion: Rechtsberatung wg. Kfz-Kauf benötigt!
Autor (Datum des Eintrages): Aufschlag  (01.04.03 19:33:55)
Beitrag: 32 von 39 (ID:9052345)
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