Hallo Aufschlag, da habe ich Dir doch glatt Unrecht getan. Tut mir leid. Die Ausführungen zu § 459 stammen von Poghausen und der kann ja wirklich nichts dafür. Also Poghausen: Finde mal raus, ob Du überhaupt einen Unfallschaden hast! Dann kann man weitersehen. Gruß, Heiko |
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aus der Diskussion: | Rechtsberatung wg. Kfz-Kauf benötigt! |
Autor (Datum des Eintrages): | HBraun (03.04.03 21:00:31) |
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