Fenster schließen  |  Fenster drucken



Kursbetrug kostet Thomas Haffa 1,2 Millionen Euro

Wegen Kursbetrugs hat das Landgericht München die EM.TV-Gründer Thomas und Florian Haffa zu hohen Geldstrafen verurteilt. Ins Gefängnis müssen die Brüder nicht - Berufung wollen sie trotzdem einlegen.

Thomas Haffa, der frühere Vorstandschef des Medienkonzerns EM.TV , muss 1,2 Mio. Euro bezahlen. Sein Bruder Florian Haffa, der ehemalige Finanzvorstand, kommt mit einer Strafe von 240.000 Euro davon. Die Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer sagte, die Haffa-Brüder hätten sich einer unrichtigen Darstellung schuldig gemacht. Beide waren wegen Kursbetrugs beim Münchener Lizenzhändler EM.TV angeklagt gewesen.

Haffa-Anwälte wollen in Revision gehen

Haffa-Anwälte sagten am Dienstag, sie wollten gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Eine Revision sei zwangsläufig, sagte Anwalt Sven Thomas. Auch die Richterin deutete an, dass in den nächsten Instanzen noch Grundsatzfragen zu klären seien, da juristisches Neuland beschritten worden sei. Thomas Haffa sagte: "Das Urteil ist in keinster Weise gerecht."

Nach Ansicht der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sind die Chancen der deutschen Kleinaktionäre auf Schadensersatz für Kursverluste dank des Urteils gestiegen. "Für die Anleger ist das Urteil das beste, was wir überhaupt erwarten konnten", sagte die bayerische DSW-Landesvorsitzende Daniela Bergdolt. Die Entscheidung habe Pilotcharakter für andere Prozesse.

Gericht ging von Ordnungswidrigkeit aus

In dem spektakulären Prozess sagte unter anderem der Medienunternehmer Leo Kirch als früherer Geschäftspartner von EM.TV aus. Schon früh hatte sich angedeutet, dass den Brüdern Haffa eine Haftstrafe erspart bleiben würde. Das Gericht hatte im März erklärt, es gehe in dem Fall nicht von einer Straftat, sondern von einer Ordnungswidrigkeit aus.

Staatsanwalt Peter Noll hatte dennoch eine Bewährungsstrafe von acht Monaten und eine "fühlbare Geldstrafe in Millionenhöhe" wegen Kursbetrugs in Tateinheit mit vorsätzlicher Täuschung nach dem Börsen- und Aktiengesetz gefordert. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Die Angeklagten hatten in ihrem Schlusswort erklärt, sie hätten nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und fühlten sich unschuldig.

Geschönte Zahlen

Den einstigen Star-Unternehmern des untergegangenen Neuen Marktes wurde vorgeworfen, die Aktionäre bei den Halbjahreszahlen 2000 vorsätzlich falsch über die Lage der Gesellschaft informiert zu haben. Insgesamt hätten sie rund 200 Mio. DM zuviel Umsatz ausgewiesen. Betroffene Anleger kamen im Prozess nicht zu Wort. Die Vorgänge bei EM.TV trugen mit zum Vertrauensverlust der Investoren und zum Niedergang des Börsensegments Neuer Markt bei. Die Aktie des immer noch schwer angeschlagenen Unternehmens ist derzeit noch knapp 80 Cent wert. Zu ihren besten Zeiten hatte sie über 110 Euro gekostet.

http://www.ftd.de


Fette Millionenstrafe, also da sage noch mal einer es gäbe keine Gerechtigkeit. :laugh:
 
aus der Diskussion: Offenes Gespräch
Autor (Datum des Eintrages): uhurameetsmonoceros  (08.04.03 16:50:32)
Beitrag: 20 von 69 (ID:9115910)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE