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Donnerstag 10. April 2003, 13:08 Uhr

Einzelheiten des Steuerkompromisses

Berlin (AP) Mit dem Steuerkompromiss des Vermittlungsausschusses sind die Pläne von Bundesfinanzminister Hans Eichel vom Tisch, über den Abbau von mehr als 40 Steuervergünstigungen 15 Milliarden Euro zusätzlich für den Staat einzutreiben. Das in der Nacht zum Donnerstag beschlossene Paket wird Bund und Ländern Zusatzeinnahmen von 4,4 Milliarden Euro jährlich bringen. Für 2003 rechnen Finanzexperten allerdings nur mit einer Summe von einer Milliarde zusätzlich. Die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat gilt als sicher.

Der Kompromiss sieht im Wesentlichen Änderungen im Unternehmenssteuerrecht vor. Die Bürger brauchen also nicht mit Verschlechterungen bei der Eigenheimzulage oder der Dienstwagenbesteuerung rechnen. Für die Wirtschaft sind Einschränkungen bei den Abschreibungen kein Thema mehr. Zum Subventionsabbau wollen die Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Peer Steinbrück (SPD), und Hessen, Roland Koch (CDU), ein Konzept erarbeiten. Die beiden Politiker hatten auch den Vorschlag für den Steuerkompromiss ausgehandelt.

Der Beschluss des Vermittlungsausschusses sieht nach Angaben der Bundesratspressestelle unter anderem vor:

KÖRPERSCHAFTSTEUER:

Für Guthaben bei der Körperschaftsteuer wird ein dreijähriges Auszahlungsmoratorium eingeführt. Anschließend wird die Erstattung der Guthaben von den Ausschüttungen abhängig gemacht und gestreckt.

Das Moratorium soll am 1. Januar 2003 oder mit Ende des Wirtschaftsjahrs im Laufe des Jahres 2003 beginnen und am 31. Dezember 2005 enden. Wer bereits unbegrenzte Erstattung beantragt, genießt Vertrauensschutz und wird nach altem Recht behandelt.

Nach dem Ende des Moratoriums wird das Guthaben an Körperschaftssteuer abhängig von den jährlichen ordentlichen Gewinnausschüttungen im Verhältnis eins zu sechs erstattet. Diese Guthabenerstattungen werden zusätzlich dadurch begrenzt, dass jährlich nur der Bruchteil des Gesamtguthabens ausgezahlt werden kann. Die Verfallsfrist für die Körperschaftsteuerminderung und die Körperschaftsteuererhöhung wird um drei Jahre auf 2019 verlängert.

ORGANSCHAFT:

Die Organschaft gilt zukünftig erst für das Wirtschaftsjahr, in dem der Gewinnabführungsvertrag ins Handelsregister eingetragen wird. Die rückwirkende Organschaft wird abgeschafft.

Die so genannte Mehrmütterorganschaft - das Hin- und Herschieben von Verlusten zwischen Konzernen - soll künftig nicht mehr anerkannt werden. Nach geltendem Recht ist eine Organschaft steuerlich unter anderem nur dann anzuerkennen, wenn der Gesellschafter die Mehrheit der Anteile an der Gesellschaft besitzt. Schließen sich mehrere Anteilseigner, die für sich nicht diese Voraussetzung erfüllen, formal zu einer so genannten Willensbildungs-GbR zusammen, die rechnerisch die Mehrheit der Anteile besitzt, kommt es im Ergebnis zur Anerkennung der Organschaft im Verhältnis zu diesen Anteilseignern. Solche Gestaltungen sollen künftig ausgeschlossen sein.

STILLE GESELLSCHAFTEN:

Mitunternehmer können Verluste aus stillen Gesellschaften und stillen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nur noch mit Gewinnen aus derselben Beteiligung verrechnen. Damit sollen nach Streichung der Mehrmütterorganschaft Schleichwege unterbunden werden. Betroffen von der Beschränkung der Verlustverrechnung sind aber nur juristische, nicht dagegen natürliche Personen.

VERRECHNUNGSPREISE:

Verbundene nationale und internationale Unternehmen sollen in Zukunft bei für sich erbrachten Leistungen nachprüfbare Aufzeichnungen führen. Dadurch soll eine ordnungsgemäße Prüfung von Verrechnungspreisen ermöglicht werden.

STEUEROASEN:

Mutterunternehmen soll zukünftig der Gewerbesteuermessbetrag der Tochterkapitalgesellschaft zugerechnet werden, wenn deren Sitzgemeinde den Gewerbesteuer-Hebesatz von 200 Prozent unterschreitet. Damit sollen Steueroasen wie das inzwischen bundesweit bekannte schleswig-holsteinische Norderfriedrichskoog durch Hinzurechnung des Gewerbeertrags ausgetrocknet werden. Bei Personenunternehmen soll bei Gewerbebetrieben in Steueroasen bei einem Hebesatz unter 200 Prozent die Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommenssteuer versagt werden.

http://www.bundesrat.de/

Quelle: http://de.news.yahoo.com/030410/12/3e40x.html

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Nur die notorisch klammen und extrem kompromissunfähigen Sozis versuchen noch ein letztes Mal nachzutreten! :D

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Donnerstag 10. April 2003, 12:38 Uhr

Eichel nennt Steuerkompromiss unzureichend

Berlin (dpa) - Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) hat den in der Nacht im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vereinbarten Steuerkompromiss als unzureichend kritisiert. Die Lösung bringe weniger als ein Drittel der ursprünglich eingeplanten 15 Milliarden Euro, sagte Eichel am Donnerstag in einer Debatte des Bundestages über die Haushalts- und Stabilitätsvorgaben der EU. Die Schuld gab er der Opposition, die ihm auf der anderen Seite die Überschreitung der 3-Prozent-Defizitlinie vorhalte.

«Heute Morgen tritt der Brandstifter von gestern als Biedermann auf», sagte Eichel. «Wo ist denn die Verantwortung Ihrer Länder für die Finanzen der Kommunen» und deren Investitionsfähigkeit, fragte Eichel. Er könne jetzt nicht spekulieren, in welchem Umfang Korrekturen bei der Steuerschätzung im Mai notwendig seien. Bei weiter notwendigen Maßnahmen werde er der Opposition bis zum Sommer noch wesentlich mehr Mitverantwortung abverlangen.

Unions-Fraktionsvize Friedrich Merz hielt der Bundesregierung dagegen eine Verschleppung von Strukturreformen vor, die ursächlich für die Defizite seien. «Den blauen Brief (aus Brüssel) hat nicht die Opposition bekommen, sondern die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland.» Bei den Vermittlungsverhandlungen zum Steuerpaket sei es um Korrekturen bei der Körperschaftsteuer-Reform 2001 gegangen. Läge diese Reform von damals heute auf dem Tisch, würde ihr kein einziger Ministerpräsident mehr zustimmen, so Merz. Eichel sei mit seiner Politik gescheitert.

Quelle: http://de.news.yahoo.com/030410/3/3e3ye.html

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... tja, so ist das eben, wenn man die Rechnung ohne den Wirt macht bzw. das Fell des Bären bereits verteilt, bevor man ihn erlegt hat. :laugh: :laugh:
 
aus der Diskussion: So zwingt man Schröder in die Knie: "Ohne Moos - nix los!"
Autor (Datum des Eintrages): Lifetrader  (10.04.03 13:26:17)
Beitrag: 29 von 38 (ID:9136995)
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