Fenster schließen  |  Fenster drucken

Sep, # 40,
mit deinem # 6341, der Grundlage für den braunen Link, unterstellst du Israel, nur Häuser zu zerstören und auf angeblich völkerrechtlich erlaubte Erschiessungen zu verzichten.
Du hast den Eindruck erweckt, diese Zerstörungen spielen sich im Rahmen des Völkerrechts ab.

Mit keinem Wort bist du als Israelkenner auf die israelische Rechtsgrundlage der Häuserzerstörungen eingegangen.
Auf diese Rechtsgrundlage habe ich dich schon im Infernothread hingewiesen aber leider keine Antwort dazu bekommen.

Israel beruft sich bei der Zerstörung von Häusern auf die Notstandsverordnungen aus der
britischen Mandatszeit. Diese Verordnungen sind von den Briten vor israelischer Gebietsübernahme ausser Kraft gesetzt worden.In einem Brief an Al-Haq bestätigte das Britische Foreign Office die Ungültigkeit der Verordnungen.
Der HCJ als israelischer Gerichtshof betrachtet diese Verordnungen jedoch als noch gültig und nimmt sie als Rechtsgrundlage für die Häuserzerstörungen. Israel behauptet, daß sie zum örtlichen Recht gehörten und Israel durch Völkerrecht verpflichtet sei, dieses Recht zu achten.
Der HCJ vertritt die Meinung, das Art.50 HLKO, Art.33 VGK und Art. 12 u.17 Abs.2 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nicht zutrifft, weil Art. 119 der Notstandsverordnungen Teil des örtlichen Rechts sind das nach Art. 43 HLKO und Art. 64 VGK Vorrang vor anderen Artikel habe.

Israel selbst ist also anscheinend der Meinung, das sich nach dem Völkerrecht keine Bestrafungen wie gehandhabt oder gar Erschiessungen 1:10 ableiten lassen und da man selber in den besetzten Gebieten keine solche Notstandsverordnungen erlassen kann, beruft man sich auf offensichtlich ungültiges britisches Recht.
Dabei wär es doch einfach für Israel, die Üngültigkeit der britischen Verordnungen zu akzeptieren und sich dann auf das Völkerrecht zu berufen.

Sep, soweit mein Verständniss zu dieser speziellen Rechtslage und noch einmal mein "Hakenkreuzlehrling" an dich, da du mit den Erschiessungen etwas vertritts, das selbst in Israel nicht vertreten wird.

Da du im Infernothread friedliebende User als "Hitlers Kinder" bezeichnet hast, mit denen du "rumfuchtelst", möchte ich dir sagen was Frisöse hier Zurecht geschrieben hat:

"Wehret den Anfängen"


#6341

Die Israelis verzichten darauf, die im Völkerrecht noch als angemessen angesehene Sanktion anzuwenden, wonach für Partisanen- Angriffe aus der Zivilbevölkerung Geiselerschießungen im Verhältnis 1 : 10 als hinnehmbar betrachtet wurde.

Sie erschießen also nicht für jeweils einen Toten eine Anzahl von 10 Geiseln.

Sie beschränken sich darauf, die Häuser der Attentäter zu zerstören.

 
aus der Diskussion: Umgangsformen im Politikforum III (Letzter Teil)
Autor (Datum des Eintrages): peace_boxer  (12.04.03 03:38:08)
Beitrag: 67 von 1,033 (ID:9156233)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE