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@rv

Der Widerspruch ist in dieser Form nicht zulässig, da die Begründung, ANOM habe als Schöffe nicht das Recht, dir eine Rüge auszusprechen nicht stichhaltig ist. ANOM hat dieses Recht wie jeder andere User auch. Die Wirksamkeit einer Rüge durch User mag dahingestellt bleiben, da sie in die erweiterten Rechte der Administrative in keinster Weise eingreift. Nichtsdestotrotz sollte man auch Rügen durch User immerhin dahingehend beachten, soweit sie sachlich begründet vorgebracht werden und den betreffenden User hinweisenden und beratend unterstützenden Charakter haben. Der Antrag, dem Schöffen ANOM wegen Befangenheit das Mandat zu entziehen wird schon aus dem Grunde nicht entsprochen, da der Schöffe von mir bestellt wurde.

Vielleicht können sich die beiden Kontrahenten auf zwei weitere Schöffen einigen, sonst werde ich den Spruch ohne beisitzende Unterstützung fällen. :)

MfG
 
aus der Diskussion: Umgangsformen im Politikforum III (Letzter Teil)
Autor (Datum des Eintrages): BoardMod  (12.04.03 16:32:27)
Beitrag: 110 von 1,033 (ID:9157979)
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