@carlo die tat ist nicht verurteilungswert, weil sie ein ausländer begangen hat, sondern weil sie an sich verurteilungswert ist. imho ein kleiner, aber feiner unterschied, oder? mfg, Cole_T |
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aus der Diskussion: | Ausländerkriminalität - ein deutsches Tabuthema |
Autor (Datum des Eintrages): | Cole_T (14.04.03 14:42:51) |
Beitrag: | 7 von 8,340 (ID:9167774) |
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