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@carlo

die tat ist nicht verurteilungswert, weil sie ein ausländer
begangen hat, sondern weil sie an sich verurteilungswert
ist. imho ein kleiner, aber feiner unterschied, oder?

mfg,
Cole_T
 
aus der Diskussion: Ausländerkriminalität - ein deutsches Tabuthema
Autor (Datum des Eintrages): Cole_T  (14.04.03 14:42:51)
Beitrag: 7 von 8,340 (ID:9167774)
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