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@Dagopower
Reicht es zur Anspruchsicherung aus, dass ich meinen bei der KE erworbenen Aktienbestand der Anwaltskanzlei formlos melde? Muss ich meine damalige Kaufentscheidung begründen? Oder habe ich nur dann Ansprüche, wenn ich mich einer Klage anschließe?

Danke für die Info
 
aus der Diskussion: Wild Projects AG ... hat irgendlemand Infos ?
Autor (Datum des Eintrages): spassbremse  (22.04.03 21:38:14)
Beitrag: 57 von 90 (ID:9234863)
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