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Die Forderungen müssen mit einer "Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren" angemeldet werden.

Berechnung der Schadenshöhe:

Anzahl Aktien x Erwerbspreis pro Aktie (max. 10,80 EUR)
+ Erwerbsnebenkosten
- Anzahl der veräußerten Aktien (nur bei Weiterveräußerung) x Veräußerungspreis pro Aktie
+ Veräußerungskosten

= SCHADENSHÖHE

Die Forderungsanmeldung muß auf dem vorgesehen Formular 2-fach mit den entsprechenden Nachweisen bis 16-05-2003 bei Insolvenzverwalter erfolgen.

Ein entsprechendes Formular mit Erläuterungen kann bei IV angefordert werden.

Wenn das Urteil (Nichtigkeitsklage zur -fehlerhaften- KE vom 4.5.2000) rechtskräftig wird können sich hieraus Ansprüche der AG gegen verschiedene Personen herleiten lassen.
 
aus der Diskussion: Wild Projects AG ... hat irgendlemand Infos ?
Autor (Datum des Eintrages): Zadek  (23.04.03 11:23:01)
Beitrag: 60 von 90 (ID:9239682)
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