Die Forderungen müssen mit einer "Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren" angemeldet werden. Berechnung der Schadenshöhe: Anzahl Aktien x Erwerbspreis pro Aktie (max. 10,80 EUR) + Erwerbsnebenkosten - Anzahl der veräußerten Aktien (nur bei Weiterveräußerung) x Veräußerungspreis pro Aktie + Veräußerungskosten = SCHADENSHÖHE Die Forderungsanmeldung muß auf dem vorgesehen Formular 2-fach mit den entsprechenden Nachweisen bis 16-05-2003 bei Insolvenzverwalter erfolgen. Ein entsprechendes Formular mit Erläuterungen kann bei IV angefordert werden. Wenn das Urteil (Nichtigkeitsklage zur -fehlerhaften- KE vom 4.5.2000) rechtskräftig wird können sich hieraus Ansprüche der AG gegen verschiedene Personen herleiten lassen. |
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aus der Diskussion: | Wild Projects AG ... hat irgendlemand Infos ? |
Autor (Datum des Eintrages): | Zadek (23.04.03 11:23:01) |
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