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bei einer auflösung eines arbeitsverhältnisses per abfindung stellt sich die frage, ob wie bisher diese auf das arbeitslosengeld angerechnet wird.

gibt es hierzu bereits aussagen?
 
aus der Diskussion: Der optimale Beschäftigungsvertrag zugunsten der Industrie und aller Selbstständigen
Autor (Datum des Eintrages): stocktr@in  (02.05.03 17:55:22)
Beitrag: 35 von 36 (ID:9335495)
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