bei einer auflösung eines arbeitsverhältnisses per abfindung stellt sich die frage, ob wie bisher diese auf das arbeitslosengeld angerechnet wird. gibt es hierzu bereits aussagen? |
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aus der Diskussion: | Der optimale Beschäftigungsvertrag zugunsten der Industrie und aller Selbstständigen |
Autor (Datum des Eintrages): | stocktr@in (02.05.03 17:55:22) |
Beitrag: | 35 von 36 (ID:9335495) |
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