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Die Steuerfrage hängt davon ab, ob LHS von Sema zum Buchwert übernommen wird und daher auch nur mit dem Buchwert in die Bilanz aufgenommen wird. Wenn das der Fall wäre, liefe die Frist nicht von neuem. Das halte ich aber für unwahrscheinlich, weil dann Sema den Firmenwert nicht entsprechend abschreiben könnte.
Quelle: Umwandlungssteuergesetz § 23 oder 26
 
aus der Diskussion: _!_LHS/Sema_!_eine geile Zeit steht bevor m.t.
Autor (Datum des Eintrages): Seebaer  (17.05.00 00:21:02)
Beitrag: 39 von 47 (ID:940128)
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