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He webtrix, du hast leider keine Ahnung. Die Spekulationsfrist fängt tatsächlich neu an zu laufen. Nach § 13 Abs. 2 Umwandlungssteuergesetz gelten die alten Anteile (=Aktien) als zum Anschaffungspreis veräußert. Das heißt, beim Umtausch wird noch kein Gewinn erzielt, sondern erst dann, wenn die beim Tausch erhaltenen neuen Anteile zu einem höheren Preis verkauft werden.
mfg Auditor2000
 
aus der Diskussion: _!_LHS/Sema_!_eine geile Zeit steht bevor m.t.
Autor (Datum des Eintrages): Auditor2000  (17.05.00 17:27:17)
Beitrag: 41 von 47 (ID:943849)
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