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Also ich dachte, dass ich wie folgt vorgehe:

- Fristlose Kündigung
- Räumungsklage
- Handwerker anrufen, neues Türschloss

Mein Anwalt meinte, dass ich die Möbel, Fernseher und den Kühlschrank als Vermieterpfand behalten dürfe, bis sie mir ihre Schulden bezahlt hat, jedoch dürfe ich sie nicht verkaufen. Entweder vermiete ich die Wohnung mit den Möbel (entsprechende Klauseln im neuen Mietvertrag...) oder ich stell das Gerümpel in meine Garage.

Wenn ich die Räumungsklage in der Hand habe kommt die bei mir nicht mehr rein.

Mein Anwalt erwähnte in der fristlosen Kündigung, dass sie bei ihrer alten Wohnung ebenfalls mit einer Räumungsklage aus der Wohnung ausziehen musste und dies uns verheimlich hat, sogar mich betrogen hat (von wegen, ich habe ein gutes Vehältnis zu meinem Exvermieter, bei ihm bin ich noch als Verwalterin tätig).

Der ehemalige Vermieter, den ich mal angerufen habe, bekommt ganz schnell Bluthochdruck bei Erwähnung des Exmieters. (Mietausfall, Kündigung, Räumungsklage, Räumen, Renovieren, da die Wohnung ein Saustall war und Stress).

Bei mir kommt es nicht so weit. Warte nur auf die Räumungsklage, wie gesagt, wenn ich die hab, dann kommt die nicht mehr in die Wohnung. Die Wohnung vermiete ich dann möbiliert.

Meine Frage:

Wie schnell geht das denn beim Amtsgericht, wie läuft dieser Prozess?

Also nach der fristlosen Kündigung, wenn sie nicht ausgezogen ist, wie gehts dann weiter? Wie kann man ganz schnell die Räumungsklage bekommen?

Danke
 
aus der Diskussion: Habe der Mieterin gekündigt, wisst ihr noch?
Autor (Datum des Eintrages): RossiAufDerSucheNachDemGlck  (02.06.03 16:06:53)
Beitrag: 8 von 35 (ID:9626810)
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