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Nochmal:
Man braucht einen vollstreckbaren Titel. Der umfasst zum einen die Räumung zum anderen die Schulden. Dann kommt der GV und führt die Räumung durch - kostet viel Geld, v.a. die Einlagerung der Möbel, etc. Man kann das Zeugs, das die da rumstehen haben normalerweise nicht drin stehen lassen (völliger Ramsch) sonst bekommt man die Wohnung nicht vermietet. In meinem Fall war der Zustand der Wohnung so schlimm, dass ich erstmal fleissig renoviert habe.
Wenn der GV die Wohnung geräumt hat, kann natürlich ein neues Schloss eingebaut werden, etc. Vorher geht nichts - Vorsicht: Hausfriedensbruch!
Wie gesagt, das beste ist es, sobald der Räumungstermin fest steht mit der Frau zu sprechen und sich über den Auszug zu einigen. Das hat für Sie den Vorteil, dass sie ihre Sachen nicht verliert (die sind aber eh nichts wert) und für den Vermieter hat es den Vorteil, dass GV-Kosten gespart werden.
Übrigens: Der GV verlangt eine Vorauszahlung, die sich nach der Größe des Objektes richtet. Bei mir waren das bei einem 1-Zimmer Appartment 2.500 Euro. Was davon nicht benötigt wird, wird zurück erstattet.
Die Mieterin hat übrigens jederzeit die Möglichkeit, die Mietzahlungen wieder aufzunehmen (aber nur einmal). Die Fristlose wirkt dann nicht.
 
aus der Diskussion: Habe der Mieterin gekündigt, wisst ihr noch?
Autor (Datum des Eintrages): traydor  (02.06.03 17:24:27)
Beitrag: 19 von 35 (ID:9627791)
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