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Leute, vergesst Sparta. Der steuerliche Verlustvortrag ist zu 99% überhaupt nichts wert, da er durch Beteiligungsveräußerungen und -abschreibungen zustande gekommen ist. Nur mit zukünftigen Gewinnen aus solchen Geschäften könnte er verrechnet werden, was allerdings gar nicht nötig ist, da Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften für Kapitalgesellschaften ohnehin steuerfrei sind.

mfg Auditor20000
 
aus der Diskussion: Sparta AG - Die Riesenchance !
Autor (Datum des Eintrages): Auditor2000  (06.06.03 09:09:21)
Beitrag: 14 von 1,008 (ID:9671050)
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