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Es ist möglich, dass das Bewertungsgutachten einen weit geringeren Wert ermittelt als den im Vertrag zwischen Axa und Buffett (vor zig Jahren) festgelegten.

In diesem Fall wird wird Axa dennoch den vertraglich vereinbarten Mindestpreis kassiern, die freien Aktionäre jedoch - falls es zu einer Abfindung kommt - nur den vertraglich ermittelten Preis, über dessen Höhe man derzeit noch nichts sagen kann. Könnte theorisch sogar noch unter dem derzeitigen Börsenwert liegen.
 
aus der Diskussion: Kauft Buffet die Kölnische Rück ganz???
Autor (Datum des Eintrages): Joschka Schröder  (09.06.03 10:33:08)
Beitrag: 68 von 1,290 (ID:9695289)
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