Fenster schließen  |  Fenster drucken

Natürlich hat Joschka Schröder mit seinem Einwand recht.

Es stimmt zwar lt. BO, dass ein "Gutachten" erstellt wurde, dies ist aber bereits knapp zehn Jahre alt! In diesem Gutachten wurde lediglich der Ausübungspreis der Kaufoption extrapolierend festgelegt. Das jetzt zu erstellende "Gutachten" wird den Preis des KöRück- Anteils unabhängig davon feststellen. Anhand dessen wird der endgültige Kaufpreis ermittelt. Liegt der ermittelte Wert jedoch unter 667,7 Mio €, greift eben diese Wertuntergrenze. Bei 29,39 Prozent oder ca. 6.149.858 Aktien sind es 108,58 €/Aktie.

Dies gilt rechtlich nur für die Beziehung AXA - GERE !!

Allerdings rechne auch ich damit, dass der Streubesitz ein freiwilliges Angebot in ähnlicher Höhe erhält.

Von einem Pflichtangebot oder gar einem SQO kann nicht die Rede sein. Beides ist im vorliegenden Fall rechtlich nicht Pflicht bzw. möglich. Da GeRe dann m.W. vorher schon über 30 Prozent der KöRück hält, bzw. anschließend lediglich gut 88 Prozent.

Übrigens hatte www.share-infos.de auf die KöRück-Story schon vor 1,5 Jahren hingewiesen.

Gruß unicum
 
aus der Diskussion: Kauft Buffet die Kölnische Rück ganz???
Autor (Datum des Eintrages): unicum  (19.06.03 16:40:20)
Beitrag: 82 von 1,290 (ID:9810068)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE