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Ich hab` mal Aktien morgens in Stuttgart gekauft und mittags im Kassahandel in Frankfurt verkauft. 320.- DM (!!!) Kuriergebühren hat die Sparkasse verlangt. Auf meine Rückfrage, ob diese Kosten denn berechtigt seien, wurde mir erklärt, dass mein Fehler darin bestand, die Aktien gleich wieder vertickt zu haben. Hätte ich zwei Tage gewartet, wäre ich nur mit einfachem Briefporto belastet worden. Mache ich nie wieder!

Carlo
 
aus der Diskussion: Kann ich eine Aktie, die wo ich in Frankfurt gekauft habe, in Berlin verkaufen?
Autor (Datum des Eintrages): Carlo Disagio  (26.05.00 14:16:02)
Beitrag: 27 von 366 (ID:993443)
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