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Es gibt zwar keine Zinsen, falls es jedoch mit Klagen länger dauern sollte, gibt es immerhin noch die jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 2,24.

Auch kann es sein, daß die Abfindung im Zuge der Klage schneller nachgebessert wird als bei einem späteren Spruchstellenverfahren (durch z.B. einen Vergleich), was ein sich anschließendes Spruchstellenverfahren dennoch nicht ausschließen muß.
U.U. kann das sogar relativ schnell gehen, wie das Beispiel der Otto Reichelt AG gezeigt hat.

Grüße
adelbert.
 
aus der Diskussion: EDSCHA-Abfindung 32,50
Autor (Datum des Eintrages): adelberts  (01.07.03 18:00:41)
Beitrag: 22 von 37 (ID:9948038)
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