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also ich habe die abfindung von 32,5 aus dem beherrschungs-und gewinnabführungsvertrag angenommen und mein geld inzwischen schon ausgezahlt bekommen. nachdem der inzwischen im handelsregister eingetragen ist steht die abfindung und kann auch in einem spruchstellenverfahren angefochten werden, darum verstehe ich nicht warum ihr auf den squeeze out wartet.
 
aus der Diskussion: EDSCHA-Abfindung 32,50
Autor (Datum des Eintrages): cade  (01.07.03 20:39:53)
Beitrag: 23 von 37 (ID:9949827)
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