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    Verwandtendarlehen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.08.05 15:14:09 von
    neuester Beitrag 16.08.05 19:28:06 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.000.402
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      schrieb am 16.08.05 15:14:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich möchte meiner tochter zur finanzierung Ihres hauses ein sogenanntes größeres Verwandtendarlehen geben.

      Frage: Darf bei diesem Verwandtschaftsgrad das darlehen zinns-und tilgungslos gewährt werden???

      Muss dies von einem notar zwingend beurkundet werden?

      Falls zinnsen vereinbart werden müssen die in meiner st.erklärung aufgeführt werden???
      Können die zinnsen dienstleistungen sein, zum beispiel pflege usw.zur abgeltung.

      Oder gilt auch hier der vergleich wie unter fremden??

      Ich rechne damit, dass die ehe nach der statistik nur eine 50% chance hat. deshalb möchte ich verhindern, dass mein zumindestens von mir ungeliebter schwiegersohn nach einer trennung mit einem teil der an meiner tochter gemachten schenkung in beträchtlicher höhe davon zieht oder im falle eines vorzeitigen todes meiner tochter sogar mein geld erbt.

      Welche möglichkeiten gibt es mein geld in das haus zu stecken und trotzdem abgesichert zu bleiben. Nur eine grundschuld?? Oder gilt der Darlehensvertrag und im schlimmsten fall muss der schwiegersohn diesen zurückzahlen wenn er ihn mit unterschrieben hat??
      Vielleicht hat mal jemand diese problem gebabt und kann gute typs geben wie ich hier legal und sicher mein geld absichern kann.??? Vielen dank im voraus.
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 15:18:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      dass mein zumindestens von mir ungeliebter schwiegersohn:laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 15:31:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Tja, so ist das mit den lieben. Nur sorgen und probleme.
      Mir fällt dazu noch eine frage ein.

      Könnte das Geld der tochter unter der voraussetzung geschenkt erden, dass dieses geld im fall einer scheidung zurückfällt, Ebenso im falle des kindestodes in eine grundschuld dann in das haus des ehemannes zu meinen gunsten umgewandelt wird??? Mit entspechenden zinnszahlungen und tilgungszahlungen natürlich??

      erfahrungen mit schenkungsklauseln?????
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 15:43:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      "Darlehen ohne Zins- und Tilgung"? Wann soll das denn zurückbezahlt weden? Oder ist es wirklich eine Schenkung?
      Wenn Sie eine Frau oder andere Kinder haben, kann ich nur raten, sich das ganze gut zu überlegen. Auch die täglich geschenkten Zinsen gehen zu Lasten ggfs. pflichtteilsberechtigter anderer Kinder. Was spricht dagegen, sich Zinsen zahlen zu lassen und sich eine Grundschuld eintragen zu lassen? Schließlich müssen die "jungen Leute" ja keine Miete zahlen.
      Meine kluge Tante würde so vorgehen: Es wird ein niedriger Zins vereinbart und sagen wir 6% Tilgung im Jahr. Das zurückfließende Geld wird von Ihnen gespart, um es später an Ihre Tochter zu geben. Wenn der Schwiegersohn das Haus mitbenutzt, kann er sich ja zur Hälfte an den Zinszahlungen beteiligen.
      Das Problem bei derartigen Transaktionen ist leider, daß die Dankbarkeit für die gewährte Unterstützung sich im Nu wie ein Windhauch verflüchtigt. Auch durch unvorhersehbaren Widrigkeiten, wie plötzliche Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, kann sich das geliehene Geld oder der Wille, es jemals zurückzuzahlen verflüchtigen.
      Ich kenne zwei Familien, in denen die Eltern auf Sozialhilfe angewiesen sind, bzw. Ihre eigenen Schulden zu Lebzeiten nicht mehr tilgen können, weil sie Ihre Kinder beim Hausbau unterstützt haben.
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 16:11:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zur weiteren Frage: Ich denke mal, eine Bedingung wie, daß geheiratet wird, oder daß man sich (nicht) scheiden lässt, ist sittenwidrig. Bei solchen Ehefragen, sollten keine finanziellen Anreize geboten werden. Was im Falle der Scheidung passiert, kann in einem Ehevertrag geregelt werden. Leider ist es immer heikel, so etwas zu besprechen, aber es ist nötig, wenn finanzielle Dinge und die Lebensplanung in Einklang gebracht werden müssen.

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      schrieb am 16.08.05 16:13:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn das haus versteigert wird hat keiner was davon
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 16:43:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wieso alterschwabe? Wer es kaufen will, kann es kaufen, und wer es verkauft kriegt den Versteigerungserlös. Das Haus geht ja nicht kaputt und es wird auch nicht wertlos, wenn es versteigert wird. Wieso willst Du es überhaupt versteigern?
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 18:01:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ 1

      So besonders wichtig kann Ihnen die Angelegenheit trotz ihrer Größenordnung aber wohl nicht sein. Ansonsten würden Sie mit so etwas sicher zu einem Anwalt gehen und diese Fragen hier nicht an eine Truppe von Laienschauspielern richten.
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 19:28:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]17.575.229 von Doktor Dax am 16.08.05 18:01:10[/posting]Ich habe die erfahrung gemacht, dass von sogenannten Laienschauspielern häufig mehr praktische ratschläge zu hören sind als von einem 08/15 anwalt.

      Interessant wäre für mich zu erfahren, ob eine simple schuldanerkenntnis über das darlehen von beiden gezeichnet später im streitfall vor gericht bestand haben könnte.??


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