Wie muss ein Fahrtenbuch aussehen, damit das FA es anerkennt? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.08.05 11:40:43 von
neuester Beitrag 17.08.05 14:04:23 von
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Nochmals ich,
die nervige Auseinandersetzung mit dem FA wegen der Versteuerung meines Firmen-PKWs geht in die nächste Runde....
Deshalb kurz zwei Fragen an die Experten:
1) Gibt es eine konkrete Anweisung (wenn ja, bitte Quelle) wie ein Fahrtenbuch auszusehen hat?
2) Bin ich verpflichtet für einen Privatwagen (= Fahrzeug meiner Frau) Belege (TÜV-Bescheinigungen, Werkstattrechnungen etc.) aufzuheben und einzureichen, um die Kilometerleistung zu belegen wenn ich nur bei den Werbungskosten die Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnort einreiche (plausible Entfernungsangaben) und darlege, dass ZUSÄTZLICH zu den Privatfahrten mit dem Firmen-PKW AUCH mit dem Privatwagen privat gefahren wird.
Vielen Dank für eure Antworten
die nervige Auseinandersetzung mit dem FA wegen der Versteuerung meines Firmen-PKWs geht in die nächste Runde....
Deshalb kurz zwei Fragen an die Experten:
1) Gibt es eine konkrete Anweisung (wenn ja, bitte Quelle) wie ein Fahrtenbuch auszusehen hat?
2) Bin ich verpflichtet für einen Privatwagen (= Fahrzeug meiner Frau) Belege (TÜV-Bescheinigungen, Werkstattrechnungen etc.) aufzuheben und einzureichen, um die Kilometerleistung zu belegen wenn ich nur bei den Werbungskosten die Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnort einreiche (plausible Entfernungsangaben) und darlege, dass ZUSÄTZLICH zu den Privatfahrten mit dem Firmen-PKW AUCH mit dem Privatwagen privat gefahren wird.
Vielen Dank für eure Antworten
frag doch deinen StB, den du sicherlich hast.
bzgl fahrtenbuch:
http://www.arbeiterkammer.at/www-402-IP-19093.html
und dann pdf file anschauen oder herunterladen.
Auf Seite 40 hast du ein Muster wie ein Fahrtenbuch ausschauen soll.
Soweit ich weiss, für D ist dasgleiche.
http://www.arbeiterkammer.at/www-402-IP-19093.html
und dann pdf file anschauen oder herunterladen.
Auf Seite 40 hast du ein Muster wie ein Fahrtenbuch ausschauen soll.
Soweit ich weiss, für D ist dasgleiche.
ZUSÄTZLICH zu den Privatfahrten mit dem Firmen-PKW AUCH mit dem Privatwagen privat gefahren wird.
Wenn du erklärst, dass mit dem Privatwagen der Ehefrau Privatfahrten durchgeführt werden, wird das Finanzamt keine Einwendungen haben.
Wenn du erklärst, dass mit dem Privatwagen der Ehefrau Privatfahrten durchgeführt werden, wird das Finanzamt keine Einwendungen haben.
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