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    SPD - Steuerpolitik verfassungswidrig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.08.05 13:51:29 von
    neuester Beitrag 20.08.05 19:38:23 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.001.433
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      schrieb am 20.08.05 13:51:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      "Pläne verfassungswidrig

      Unterdessen hat Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) das Steuer-Modell Kirchhofs als verfassungswidrig kritisiert. Die Vorschläge seien "verführerisch einfach, brutal ungerecht und nicht finanzierbar", sagte der stellvertretende SPD-Vorsitzende der "Leipziger Volkszeitung". Nutznießer seien die Vielverdiener. "Das widerspricht sogar unserer Verfassung. Denn da ist ein Sozialstaatsgebot verankert." "


      http://www.n-tv.de/569368.html

      Und gerade die SPD will für Groß- und Größtverdener die Körperschaftssteuer auf 19% senken.

      Ist dies verfassungskonform gegenüber Gewerbetreibende, die der Einkommens- und Gewerbesteuer unterliegen.

      Ist es verfassungskonform, wenn der Großindustrie Steuererlasse bei Beteiligungsverkäufen gewährt wird?

      Nehmen wir mal die Allianz AG?
      Wieviel Steuern wurden hier erlassen?
      Und dann schaue man mal in den letzten Geschäftsbericht, was von der Allianz als Gewinn ausgewiesen wurde.

      Schröder und seine Gefolgchaft haben sich vom Normalverdiener abgewendet.

      Oder um die Worte Thierses zu gebrauchen:
      So eine Steuerpolitik kann man wohl als brutal ungerecht bezeichnen.
      Ebenso brutal ungerecht dürfte sein, wenn sich "Reiche" vor der Steuer arm rechnen können.

      Man könnte es auch provokativ ausdrücken:
      Hartz 4ler bezahlen die Steuergeschenke an die Großindustrie.
      Avatar
      schrieb am 20.08.05 13:58:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]17.626.110 von Durchschnitt am 20.08.05 13:51:29[/posting]Nachtrag:
      Natürlich kann die Gewerbesteuer bei EKst.-Pflichtigen gegengerechnet werden.
      Unterm Strich immer noch eine Benachteiligung gegenüber 19% Körperschaftssteuer.
      Avatar
      schrieb am 20.08.05 16:44:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dieser Hansdampf soll doch seine Glocke bedienen und ansonsten seinen Senf unter seinen Sessel schmieren!
      Avatar
      schrieb am 20.08.05 16:51:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Durchschnitt
      Der Thierse hat doch einen Knall in der Birne !!!

      Das jetzige Steuerrecht mit den vielen Ausnahme- und Umgehungstatbeständen ist höchst ungerecht und nicht verfassunngsgemäß. Die meisten Großverdiener zahlen ja fast keine Steuern, da man unendliche Möglichkeiten im deutschen Steuerrecht hat , die Steuern zu drücken !!!!
      Avatar
      schrieb am 20.08.05 17:00:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das jetzige Steuerrecht mit den vielen Ausnahmeregelungen ist das Ergebnis der jahrzehntelangen Einflußnahme der jeweiligen Lobbyisten, die für ihre Klienten spezielle Vergünstigungen in die Gesetze schreiben ließen.

      Auf der Strecke bleibt der kleine Steuerzahler, der über keine Lobbyisten im Parlament verfügt.

      Bei dieser Gelegenheit sollte mal festgestellt werden, ob die Kirchensteuer verfassungswidrig ist, da Staat und Kirche laut Grundgesetz getrennt sind.

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      Avatar
      schrieb am 20.08.05 19:38:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      bzgl Hartz IV noch eine Anmerkung

      "...
      Aus Sicht der Düsseldorfer Richter begründet sich die Verfassungswidrigkeit darauf, dass sich die gesetzliche Regelung im Wortlaut lediglich auf heterosexuelle Lebensgemeinschaften bezieht. Das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Partner sei dagegen nicht erfasst. Um von einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne der Bestimmung ausgehen zu können, sind nach Ansicht des Gerichts längerfristige, enge Bindungen erforderlich. Die Justizbehörde wies das Sozialamt per einstweiliger Anordnung an, der Frau Leistungen zur Grundsicherung zu gewähren. ..."
      http://www.tagesspiegel.de/tso/aktuell/artikel.asp?TextID=47…


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