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    verspaetete Orderweiterleitung an die Euwax - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.08.05 13:19:44 von
    neuester Beitrag 25.08.05 21:35:21 von
    Beiträge: 22
    ID: 1.001.972
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      Avatar
      schrieb am 23.08.05 13:19:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      kuerzlich wollte ich einen Optionsscheinposten ueber meine Hausbank an der Euwax verkaufen. Den Mitarbeiter der Bank hatte ich am Telefon, waehrend er die Order fuer mich platzierte. Normalerweise dauert dies nur wenige Sekunden/Minuten - sobald die Order aber abgeschickt ist, dauert es im Allgemeinen 1-2 Sekunden bis zur Ausfuehrung. Mein Verkauf war auf 3.34 Euro limitiert, es haette zu einer Ausfuehrung kommen muessen, da die Euwax 3.34/3.39 stand.

      Mein Banker bestaetigte mir, die Order weitergeleitet zu haben, wunderte sich aber ebenso wie ich, dass es minutenlang nicht zur Ausfuehrung kam. Wir warteten beide ca. 2 Minuten, verwirrt ueber die fehlende Ausfuehrung.

      Ich rief darauf hin die Euwax an und erfuhr, dass meine Order dort nicht vorlag - man wusste nichts von meinem Verkaufsauftrag. Meine Bank konnte mir dies nicht erklaeren.

      Ca. 15 Minuten spaeter stellte sich raus, dass meiner Bank ein weiteres Finanzinstitut zwischengeschaltet ist, dass die Auftraege von meiner Bank erhaelt und elektronisch automatisch an die Euwax weiterleitet. Eine intere Regelung zwischen diesen beiden Banken sieht aber vor (so wurde es mir spaeter erklaert), dass Optionsscheingeschaefte, die eine Groessenordnung von 40.000 Euro pro Order uebersteigen, nicht automatisch weitergeleitet werden. Ein Mitarbeiter der Korrespondenzbank muss in einem solchen Fall erst telefonisch bei meiner Bank sicherstellen, dass das Volumen richtig gewaehlt wurde und nicht ein paar Nullen zu viel eingegeben wurden. Mein Banker wusste von dieser Regel zum Zeitpunkt der Orderaufgabe nichts. Auch seine Kollegen hatten von dieser Regelung noch nie gehoert, ich leider ebenfalls nicht.

      Durch die ca. 13 minuetige Verspaetung bei der Orderweiterleitung ist ein Differenzverlust von ca. 600 Euro entstanden, den meine Bank nicht bereit ist, mir zu erstatten.

      Habe ich Rechtsanspruch auf Erstattung, mit der Begruendung, ueber die systematische Benachteiligung bei entsprechend grossen Orderauftraegen nicht informiert gewesen zu sein? Mein Banker haette m.E. im Kundeninteresse vorschlagen muessen, die Order z.B. zu splitten, um dies interne erhebliche Verzoegerung zu umgehen, konnte mir dies jedoch nicht vorschlagen, da er selbst nichtmal etwas von dieser Regelung wusste. Unwissen bei der Bank, schlechte Aufklaerung des Kunden ueber entsprechende Risiken bei groesseren Auftraegenm, etc. haben zu Verlusten bei mir als Kunden gefuehrt.

      rechtlich was zu machen?


      danke!

      (Konten werden allesamt im uebrigen geschlossen)
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 13:49:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mensch,
      ERST auf KULANZ pochen,
      DANN - wenn sie kulant waren - die KOHLE ABZIEHEN!

      Wenn Du gleich mit der Tür ins Haus fällst ("Kontoauflösung"),
      wieso sollten sie sich dann noch Dir gegenüber kulant erweisen?

      600,- Euro:
      dafür zum Anwalt gehen und Ärger ohne Ende?

      Das ist ja dann schon fast ein Futures-Geschäft,
      wo der Verlust im Prinzip unbegrenzt sein kann
      (wenn Dein Anwalt und die Anwaldis des Gegners Dich
      über mehrere Instanzen abzocken)!
      :laugh:

      Anwaltliche Erstberatung sollte im Übrigen kostenlos sein
      (ich hatte einen fairen Anwalt, der mich in einem ähnlichen Fall
      mit deutlich höherem Streitwert binnen kurzer Zeit davon überzeugte,
      keinen weiteren Schritte zu unternehmen -
      - dessen Erstberatung hat mich keinen Cent gekostet)!
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 14:11:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Meine Bank weiss noch nichts von ihrem "Glueck" meiner Kontenschliessungen. Kulanz hatte ich erwartet, bin guter Kunde. Vorstand hat entschieden, nicht zu zahlen.

      Damit war`s das mit dem Kulanzweg...

      Mir geht`s - wie komischerweise so oft - ums gute alte Prinzip. Es ist mir ein Dorn im Auge, die Bank mit diesem Verhalten davon kommen zu lassen. Anwaltskosten werde ich tragen, wenn`s denn eine zumindest kleine Chance auf Erfolg gibt.


      Meinungen zum konkreten Fall?

      Danke.
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 14:47:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]17.653.522 von infilTRADER am 23.08.05 13:49:42[/posting]" anwaltliche erstberatung sollte im übrigen kostenlos sein "

      und dein bäcker soll dir das erste brot oder brötchen, dein kneipier das erste bier oder getränk usw auch jedes mal schenken...

      man kann über eine solche nassauereinstellung nur immer wieder den kopf schütteln

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 14:55:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      ganz Deiner Meinung invest2002.. wer Dienstleistung in Anspruch nimmt, sollte auch bereit sein, dafuer zu zahlen.

      Mein Cap liegt bei 150 Euro, da rechtsschutzversichert.

      Dachte nur, dass vielleicht jemand mit einem aehnlichen Fall Erfahrungen hat bzw. eine fundierte Meinung zur Lage geben koennte.

      schoene gruesse + Danke.

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      Avatar
      schrieb am 23.08.05 15:00:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]17.654.734 von steuer_inc. am 23.08.05 14:55:20[/posting]bleibe hartnäckig, drohe mit dem anwalt, weise auf ein eindeutiges organistionsverschulden der bank hin oder deute an, dass du den ombudsmann einschlaten wirst...bei einem rechtsstreit musst du allerdings das versäumnis der bank beweisen...was aber im vorliegenden fall kein problem sein dürfte, wenn du alles ausreichend dokoumentiert hast....

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 15:05:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]17.653.522 von infilTRADER am 23.08.05 13:49:42[/posting]:eek::eek:" abzocken "...wer so etwas postet hat von der vergütung eines anwaltes nach dem RVG bei einem streitwert von 600 euro keine ahnung denn selbst bei ausschöpfung aller gebührentatbestände in erster instanz vor dem amtsgericht macht der anwalt gerade einmal einen umsatz von ca 205,90 euro incl. MwSt....

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 15:09:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke Invest,

      ich dachte auch an Drohung mit der BaFin. Werde heute abend ein "freundliches" Schreiben aufsetzen. Ich haette ueber diese Bank im uebrigen auch niemals Optionsscheingeschaefte in dieser Groessenordnung getaetigt, wenn man mich ueber das Prozedere aufgeklaert haette. Andere Banken haben diese Einschraenkung naemlich nicht.

      Drueckt mir mal die Daumen ;)

      mfG
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 15:16:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      wen scho zitire dan ritschtitsch:
      "...über mehrere Instanzen abzocken..."

      MfG

      Ist übrigens schon ein Weilchen her, dass ich in den Genuss
      einer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung kam:

      kann durchaus sein, dass die Auswirkungen der Globalisierung
      inzwischen auch den deutschen Anwaltsstand erreicht haben!
      :D
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 15:32:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]17.655.123 von infilTRADER am 23.08.05 15:16:23[/posting]wen scho zitire dan ritschtitsch:
      " ...über mehrere Instanzen abzocken..."

      tja, es ist immer schlecht, wenn man mit "gesundem halbwissen" postet, denn es gibt bei diesem streitwert keine 2.te instanz:

      § 511 II Nr. 1 ZPO Die Berufung ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 euro übersteigt...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 15:55:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zu #10:
      Vielleicht liegt die Beschwer über 600 EUR:

      Durch die ca. 13 minuetige Verspaetung bei der Orderweiterleitung ist ein Differenzverlust von ca. 600 Euro
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 22:34:48
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]17.656.029 von NATALY am 23.08.05 15:55:15[/posting]auch dann kann man bei diesem streitwert wohl kaum von " abzocken " sprechen, die anwaltsgebühren im berufungsverfahren sind auch da nicht wesentlich höher.

      invest2002 ( der sich jetzt zu diesem thema nicht weiter äussern wird )
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 14:38:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      Nataly,

      kannst Du den vorliegenden Fall evtl. beurteilen?

      Danke & Gruss.
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 14:44:01
      Beitrag Nr. 14 ()
      Kurze Zwischenfrage:
      Du und dein Bankberater,
      ihr habt euch am Telefon doch bestimmt auf ein
      neues VK-Limit geeinigt?!

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 15:38:12
      Beitrag Nr. 15 ()
      infilTrader,

      im weitesten Sinne. Er hat vorgeschlagen, den Verlust zu begrenzen und sich danach darum zu kuemmern, ob ihr Bankinstitut fuer den Schaden aufkommt. Der Vorstand musste entscheiden, was in der Kuerze der Zeit nicht machbar war. Ich habe gesagt, dass nach meinem Empfinden dann der unlimitierte sofortige Verkauf wohl sinnvoll waere. Darauf hin hat er unlimitiert verkauft. Ausfuehrung zu 3.30 statt 3.34 - bei 13.000 Optionsscheinen Verlust von 520 Euro.

      mfG
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 16:01:03
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hmm, das ist wirklich seltsam:

      ich habe vor 19 Jahren zum ersten Mal OS gehandelt,
      da mußte auch immer erst der "Vorstand" entscheiden,
      das hat dann von der Orderaufgabe bis zur Orderausführung
      3 Tage gedauert (ich war am ersten Tag frühs um 10:00 Uhr in der Filiale, damit die Order bis zur Mittagsaction
      weitergeleitet würde...der Vorstand ist heute leider nicht erreichbar...der Scheinkurs hatte dann bis zum dritten Tag, an dem ich endlich kaufen konnte, um 20% zugelegt...),
      ich war bei der Sparkasse!

      Ich dachte, diese Zeiten sind seit mindestens 3 o. 4 Jahren vorbei!
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 16:04:30
      Beitrag Nr. 17 ()
      Wie dem auch sei, niemals würde ich Anwälten unterstellen wollen, dass sie ihre Klienten abzocken,
      ich würde in deiner Situation nur sehr darauf achten,

      "dem schlechten Geld nicht auch noch gutes Geld hinterzuwerfen!"
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 16:13:10
      Beitrag Nr. 18 ()
      Danke fuer den Tip - sehe ich im Prinzip genauso, daher auch mein Weg zu Wallstreet-Online bevor ich danach ggf. zum Anwalt gehe.

      Deine Erfahrungen von damals klingen erschreckend!

      Vielleicht bin ich auch nur verwoehnt, ich arbeite seit langem als Broker im Ausland - soein Verhalten, wie das meiner Bank, wuerde ich mir meinen Kunden gegenueber nie erlauben. Wenn Goldman "An Dich" sagt, ist er im Zweifelsfall auch gefilled, egal, ob das Bid in der Sekunde rausgesprungen ist, oder nicht. Kunden zu veraergern, ist meist keine gute Idee - deshalb wundert es mich auch, dass meine Bank sich sofort und ausschliesslich auf die allgemeinen Geschaeftsbedingungen beruft.

      Man hat mir Kulanzweise 50% Entgegenkommen angeboten. Habe es abgelehnt. 100% oder gar nichts, bin bei sowas nicht kaeuflich. Konten werden jetzt geschlossen.


      Die Frage ist eben nur, ob Anwalt + BaFin Sinn macht.

      Alle Telefonate sind aufgezeichnet worden von mir. Auch die mehrfache Aussage, niemand in der Bank habe von dieser internen 40.000 Euro Regel gewusste.


      mfG
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 20:43:56
      Beitrag Nr. 19 ()
      [posting]17.671.009 von steuer_inc. am 24.08.05 16:13:10[/posting]da dein cap bei 150 euro liegt, würde ich versuchen ohne anwalt auf 370 euro zu kommen..allerdings fragt es sich, ob sich der auwand lohnt, wenn sie dir schon 260 euro geboten haben..die 260 euro hass du doch durch einen entsprechenden " zock " schnell wieder raus...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 14:04:13
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ich denke, Du kannst Dir den Weg zum Anwalt sparen und auch das BaFin wird sich für Deinen Fall nicht interessieren, da hier kein Verstoß seitens der Bank gegen vertragliche Abmachungen, die sie mit Dir in puncto Weiterleitung Deiner Orders an die Börse getroffen haben, vorliegt. Die Bank ist in solchen Fällen nicht regresspflichtig, da sie Dir niemals die Zusage gemacht hat, Deine Order elektronisch innerhalb von Sekunden an den Handelsplatz weiterzuleiten (auch wenn Du dies in der Vergangenheit häufig so erleben konntest). Auch aus der Unwissenheit Deines Bankberaters, der Dich auf die Organisation der Abläufe hätte hinweisen sollen, wirst Du kein Kapital schlagen können, da Du Probleme haben wirst, dies stichhaltig nachzuweisen.

      Der Kulanzweg mit einer Androhung der Beendigung der Geschäftsbeziehung ist die einzige Möglichkeit, den Schaden (teil-)ersetzt zu bekommen. Gleichzeitig dürfte Dir der Nutzen eines Online-Brokers, bei dem Du Deine WP-Geschäfte selbst in die Hand nehmen kannst, bewusst geworden sein. Wenn ich an die Zeit zurückdenke, als ich noch wegen jeder Order meinem Bankberater hinterhertelefonieren oder Faxe schicken musste (ohne zu wissen, ob sie auch ankommen und gelesen werden) überfällt mich ein `wohliges Grauen` (`wohlig` deshalb, weil sie Gott sei Dank schon lange vorbei ist, die gute alte Zeit).
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 15:13:57
      Beitrag Nr. 21 ()
      Louvain,

      die Aussage sowohl des Bankers, als auch seines Vorgesetzten, beide haetten nichts von dieser 40.000 Euro Regel gewusste und es habe auch sonst niemand in der Bank davon gewusst, man sehe auch nicht, warum die Bank sowas wissen muesste bzw. dem Kunden mitteilen muesste, habe ich selbstverstaendlich auf Tonband.

      Ich zeichne saemtliche Gespraeche mit Banken etc. auf.

      Fakt ist doch, dass

      a) ich durch diese Regelung gegenueber einem Kleinkunden massiv benachteiligt bin und

      b) meine Bank ihre eigenen Regeln nicht kannte und als Ergebnis mir diese mich benachteilgenden Regeln nicht mitgeteilt hat


      Kann man daraus nichts machen? Alles auf Tonband..
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 21:35:21
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hast Du vor der Tonband-Aufzeichnung des Gesprächs mit Deiner Bank darüber informiert, dass Du das Gespräch mitschneidest (so wie dies z.B. Direktbanken, zu denen Du telefonisch Kontakt aufnimmst, tun)? Falls nicht, wirst Du nach meiner Kenntnis Probleme haben, den Tonbandmitschnitt juristisch zu verwerten. Ich denke, der Kulanzweg ist die vielversprechendste Idee (evtl. mit Vorschlag der Aufteilung des Schadens), auch unter Kosten(Zeit)/Nutzen-Aspekten (manchmal muss man Prinzipien - zum Selbstschutz - nicht ad infinitum vertreten).

      Disclaimer: Ich bin kein Jurist, so dass meine Aussagen nur mein bestes Wissen, nicht jedoch juristisches Fachwissen darstellen.


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