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    +++ Interessanter Mantelpenny, unentdeckt!!! +++ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.08.05 12:11:19 von
    neuester Beitrag 24.08.05 16:15:44 von
    Beiträge: 21
    ID: 1.002.268
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    ISIN: DE0005790307 · WKN: 579030
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      Avatar
      schrieb am 24.08.05 12:11:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Schaut euch mal die Froehlich Bau AG an. Aktuell auf einem extrem günstigen Niveau zu haben.

      - Marktkapitalisierung: super niederige 178200€!!!! (Inhaberaktien 270000 * Kurs 0,66)
      - Nicht im Freiverkehr, sondern im Geregelten Markt notiert!!!
      - Zuletzt Notierungsaufnahme in Berlin (Notierungsaufnahme bei einem Mantelwert!!!)

      Allein diese 3 Punkte machen die Aktie schon superinteressant!!!

      Anbei eine Empfehlung des PennyTraderTeams, die vor kurzem hier bei WO kursierte... wichtige Dinge habe ich fett markiert

      " Sehr geehrter Anleger,

      wollen Sie nicht auch einmal dabei sein, wenn es heißt 100%, 200% oder noch höhere Gewinne an der Börse zu realisieren?

      Mit Bluechips und Standardwerten kann man 20 oder 30% verdienen, mit Nebenwerten und sog. Pennystocks Pennystockraketen sind dagegen 200% ( AHAG ), 300% ( Knorr Capital ) oder sogar 1000% ( Gontard, Gold-Zack ) Gewinn möglich – und das in kurzfristigen Zeitabschnitten.

      Daher möchten wir Sie auf unterbewertete und vernachlässigte Aktien, die kurz vor einer Wiederentdeckung stehen dürften, aufmerksam machen. Denn die Kür einer solchen Spekulation ist es, die noch nicht gelaufenen Werte herauszufinden.

      Daher bieten wir Ihnen für kurze Zeit an, uns exklusiv zu testen: Sie erhalten als ein ausgewählter Kreis von Personen unsere Spezialtipps kostenlos. Testen Sie, ob unser Wissen etwas wert ist. Vertrauen Sie nicht länger auf unseriöse Börsentipps, sondern setzen Sie auf Expertenwissen und positive Meldungen zu unseren Empfehlungen.

      So wie bei der aktuellen Top-Chance im Pennystockbereich:

      Fröhlich AG ( WKN 579030; N-TV S. 234 ) – die noch völlig unentdeckte 500%-Chance!

      Sensationelle News bei der Fröhlich AG ( WKN 579030 ):

      Die Aktie wird jetzt auch wieder in Berlin gehandelt!
      Die MWB Wertpapierhandelsbank ist Skrontoführer!
      Es ist somit kein Delisting geplant, sondern das Gegenteil ist der Fall!!

      Quelle: http://www.berlin-boerse.de/bekanntmachungen/b9-mwb11.pdf?de…

      Aktueller Kurs: 0,78 Euro in Frankfurt ( Haupthandelsplatz )
      Bewertung: nur 210.000 Euro ( momentan nur 270.000 ausstehende Aktien, das optisch hohe Niveau täuscht, die Aktie ist besonders preiswert )

      Der Kurs ist mittlerweile fast ins Bodenlose gerutscht – dies dürfte jetzt ein Ende haben, der Rebound der Aktie ist überfällig und der Kurs sollte schon wegen der Neunotierung eine deutliche Erholung bzw. Aufwärtsbewegung erfahren.

      Kursziel: 4 Euro – denn die Aktie ist noch völlig unentdeckt, die Neuigkeiten sind noch nicht im Kurs verarbeitet und unbeachtet – das eröffnet eine Riesenchancen für alle Anleger!

      Wird der Börsenmantel der Fröhlich AG ( WKN 579030 ) neu aktiviert?

      Alles deutet daraufhin:


      - über 50% der Aktien liegen in Händen des Großaktionärs Fröhlich-Gildhoff
      - Notierung im Geregelten Markt/ Amtl. Handel – keine andere Aktie in diesem Segment ist so günstig bewertet
      - die Aktie wird fortlaufend gehandelt – die nun erfolgte Neuaufnahme des Handels in Berlin kann eigentlich nur einem Zweck dienen: Die Fröhlich AG soll als Börsenmantel verwertet werden!!
      - Spekulationen schon seit längerem, dass hier ein Großinvestor Interesse hat
      - weitere Börsenplätze dürften kurzfristig nachziehen, dann wird der Kurs der Fröhlich AG aber wahrscheinlich bereits wesentlich höher stehen


      Das enorme Potential der Fröhlich AG ist deutlich im Chart zu erkennen: Die Aktie stand einst bei über 150€ und notiert derzeit trotz der neuen, glänzenden Nachrichten am Allzeittief. Dies sollte bei der Reaktivierung des Börsenmantels erkannt und genutzt werden.

      Aktuell gibt es in Deutschland keinen weiteren Börsenmantel mit einer derart niedrigen Bewertung, der so gute Aussichten auf eine Neuausrichtung hat und noch überhaupt nicht entdeckt worden ist!!

      Hier sollten Anleger schnell reagieren:

      Fröhlich AG ( WKN 579030 )
      Positionen sollten bis ca. 1,20 Euro mit vertretbarem Einsatz aufgebaut werden. Orders sollten noch in Frankfurt platziert werden. Kursziel: 4 Euro
      Auf weitere News ist zu achten ( Kurs u.a. im N-TV Videotext S. 234 ).

      Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Handelstag!

      Hinweis:
      Die Informationen der besprochene(n) Aktie(n) stellen weder ein Verkaufsangebot für die behandelte(n) Aktie(n) noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber für vertrauenswürdig erachtet. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Smallcaps und Pennystocks, sowie alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen und Risiken unterworfen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der Ausführungen für die eigene Anlageentscheidung möglicherweise resultieren können, ausgeschlossen."
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 12:15:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Eine bessere Gelegenheit für eine Mantelspekulation finde ich nirgends...
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 12:19:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hat eigentlich jemand Infos, wie weit das Insolvenzverfahren gediehen ist? Nach 9 jahren müsste das ja weitgehend abgeschlossen sein. Bestehen noch Schulden oder ist der Börsenmantel weitgehend schuldenfrei?
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 12:20:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      In den letzten Tagen habe schon einige versucht die Aktie zu pushen hat aber nicht geklaptt.

      Hast du die 2000 heute zu 0,66 gekauft???:D
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 12:21:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]17.667.266 von Urbi am 24.08.05 12:19:30[/posting]Nach meinen Info ist der clean!

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      schrieb am 24.08.05 12:23:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      @eidman:

      bin hier schon etwas länger dabei ;)

      Letzter 0,67... langsam gehts los :lick: Wenn ich ein Cold-IPO durchführen wollte, ich würde mir sofort diesen Mantel krallen.
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 12:24:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Positiv ist, dass man aufgrund den Verkäufen ohne Limit enttäuschter Anleger nach der Pusherei der letzten Tage jetzt die Aktie billiger kriegt als vor der Pusherei;-) Habe gestern auch mal ein Paar zu 0,64 Euro gekauft. Vor der Pusherei war der Kurs ja auch nie unter 0,72 Euro... wenn man die Umsätze in Euro betrachtet, sind selbst am Pushertag bis 0,95 Euro, nur Volumina im unteren 5stelligen Eurobereich erzielt wurden. Sprich aufgrund der Umsätze ist bis jetzt noch kein Aufkäufer in größerem Stil eingestiegen, ein Ansteigen des Umsatzes wird also auf jeden Fall eine Kursexplosion auslösen.
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 12:27:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Urbi: In 7 Handelstagen im August gab es einen Schnitt von 30000 gehandelten Stücken... bei insgesamt 270000 könnte dort locker von Seiten des Mantelverwerters zugekauft worden sein. Die aktuellen Kurse unter 0,7€ sind wahrlich ein Schnäppchen... jetzt muss der Wert nur noch entdeckt werden bzw. eine Meldung zur Verwertung des Mantels herauskommen :)
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 12:35:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      Also so oder so wird demnächst wohl was gehen in dem Wert, wozu hätte man sonst die Wiederaufnahme des Börsenhandels beantragen sollen? Wenn kein Handel = Ansteigen der Umsätze erwartet werden würde ja wohl nicht. Und derjenige der das Relisting beantragt wird, wird ja wohl auch über die News verfügen, die das Interesse an dem Wert erheblich steigen lassen, sonst macht das alles ja keinen Sinn.
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 13:14:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      Aus dem boersenmantel.com-Forum:

      Die Gründe für die Attraktivität von Börsenmänteln sind vielfältig:
      Einerseits sind Börsenmäntel weiterhin der einzige Weg, schnell in die höheren Marktsegmente Amtlicher bzw. Geregelter Markt zu kommen.
      Auch für den Freiverkehr gilt: Börsenmäntel sind schnell verfügbar, weisen eine Historie und eine gewachsene Aktionärsstruktur auf und können für den Mantelkäufer mit steuerlichen Vorteilen verbunden sein.


      Froehlich IST schon im Geregelten Markt notiert, also hochattraktiv als Mantel!
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 13:20:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      nix für ungut. aber der börsemantel ist absolut wertlos, da noch 40 mio. schulden drauf sein sollen. ;) schau einfach mal im anderen thread nach.:yawn:
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 13:23:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die Meldung mit den 40 Mio. Schulden datiert aus 1997 :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 13:47:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      Leiness, die Ansprüche sind definitiv verjährt!!!!!!! Froehlich ist ein Diamant am Mantelspekulationshimmel!!! Die Ansprüche sind am 01.01.2005 verjährt!!!! (siehe fett markierte Textzeile...)

      Daher kommt erst JETZT Bewegung in den Mantel rein, da man ihn erst seit dem 01.01.2005 verwerten kann!!!!

      Quelle:
      http://www.jur-abc.de/de/10000841.htm

      Das neue Verjährungsrecht

      Art. 229 § 6 EGBGB enthält zu den Verjährungsvorschriften komplizierte Übergangsregelungen.

      Für am 01.01.2002 noch nicht verjährte Ansprüche gilt das neue Verjährungsrecht. Auf Forderungen, die nach dem 01.01.2002 entstehen, ist nur das neue Recht anzuwenden. Beginn, Hemmung und Neubeginn der Verjährung für die Zeit vor dem 01.01.2002 bestimmen sich nach dem alten Recht.

      Grundsatz: es gilt immer die kürzere Verjährungsfrist.

      Im einzelnen:
      Ist die Verjährungsfrist nach dem neuen BGB länger, so gelten die Verjährungsvorschriften des alten BGB (z.B. die kurzen kaufrechtlichen und werkvertraglichen Gewährleistungsvorschriften, deren Verjährung vor dem 01.01.2002 begann). Diese Ansprüche verjähren in 6 Monaten.

      Ist die Frist nach neuem Recht kürzer, dann wird die kürzere Frist vom 01.01.2002 an berechnet. Diese beginnt also frühestens am 01.01.2002 zu laufen.

      Beispiel 1:
      X hat gegen Y einen Anspruch in Höhe von 10.000,- €, der am 01.05.1990 entstanden ist und für den nach altem Recht die 30-jährige Verjährungsfrist galt (Verjährungseintritt nach altem BGB also der 30.04.2020).
      Lösung:
      Nach neuem Recht verjährt dieser Anspruch aus so genannter positiver Forderungsverletzung in 3 Jahren, spätestens nach 10 Jahren (§§ 199, 195 BGB). Nach neuem BGB wäre also zum 01.01.2002 Verjährung längst eingetreten. Durch die Übergangsregelung wird aber die neue (kurze) Verjährungsfrist vom 01.01.2002 neu berechnet. Der Anspruch verjährt am 31.12.2004 (hat X von seinem Anspruch erst nach dem 01.01.2002 erfahren - Kenntnis erlangt - tritt Verjährung erst am 31.12.2011 ein).

      Ausnahme: Die längere Frist nach dem alten BGB läuft vor der neuen kürzeren Frist ab (seltener Fall, nur denkbar, wenn eine alte 30 jährige Verjährung kurz davor steht ab zu laufen). Dann gelten nur die alten Verjährungsfristen.

      Beispiel 2:
      Eine 4-jährige Verjährungsfrist nach altem Recht begann am Jahresende 1999 zu laufen und würde somit am 31.12.2003 enden. Die alte Verjährungsfrist ist länger als die neue dreijährige, so dass die neue Frist am 01.01.2002 an neu beginnen würde und erst zum 31.12.2004 enden würde. Somit bleibt es wegen der geschilderten Ausnahme bei der alten Verjährungsfrist zum 31.12.2003.

      Zusammenfassung:

      1. Forderungen die am 01.01.2002 bereits verjährt waren, bleiben verjährt.
      2. Für Forderungen, die nach dem 01.01.2002 entstanden sind, gilt ausschließlich das neue Verjährungsrecht.
      3. Für Forderungen, die am 01.01.2002 bereits bestanden, aber noch nicht verjährt sind gilt:
      * Ist die neue Verjährungsfrist länger als die alte Verjährungsfrist, so gilt die alte Verjährungsfrist.
      * Ist die neue Verjährungsfrist kürzer als die alte, so beginnt die kürzere Frist neu zu laufen.[/b]
      * Sollte jedoch die alte Frist vor der neu begonnen Verjährungsfrist rechnerisch früher abla
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 13:48:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      Im Falle von Froehlich war die neue Verjährungsfrist kürzer als die alte, also begann am 01.01.2002 die kürzere Frist (also die neue, 3 Jahre) erneut zu laufen und endete am 01.01.2005
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 14:40:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      0,7€ Tageshoch ;)
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 15:19:51
      Beitrag Nr. 16 ()
      0,75 ohne Umsatz getaxt
      Da hat der Makler wohl nix mehr hergeben können/wollen
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 15:20:25
      Beitrag Nr. 17 ()
      @XTRACK,

      das mit der Verjährung klingt interessant. Wenn ich Zeit habe schau ich mir das mal an!

      Auf jeden Fall dürfte nach REALTOS auch FRÖHLICH eine der spannensten Mantelstorys werden.


      Gruß Inkmarker
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 15:30:20
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]17.668.657 von XTrack am 24.08.05 13:47:14[/posting]Dummschwätzer, das ist definitiv falsch ! In Insolvenz- bzw. Konkursverfahren angemeldete Forderungen verjähren nicht !
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 15:52:27
      Beitrag Nr. 19 ()
      @LoS:
      Tut mir leid, wenn ich mich geirrt haben sollte, dennoch ist das kein Grund, gleich beleidigend zu werden :rolleyes: Wie interpretierst Du denn das zweite Listing in Berlin? Und ist es nicht so, dass im Falle einer Insolvenz die Gläubiger sowieso nur mit einer geringen Quote auskommen müssen und sich daher mit dieser abfinden, so dass das Konkursverfahren beendet werden kann?
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 16:09:09
      Beitrag Nr. 20 ()
      [posting]17.670.657 von XTrack am 24.08.05 15:52:27[/posting]Zitat XTrack: "Leiness, die Ansprüche sind definitiv verjährt!!!!!!!"

      Das ist eine ganz klare Falschaussage bzw. Lüge. Wer hier derart Lügen verbreitet, der braucht sich nicht zu wundern, wenn er etwas grob behandelt wird. Du hättest Deine Vermutung (mehr war es ja nicht) problemlos so formulieren können, dass sie als Vermutung erkennbar ist. Das wolltest Du aber nicht. Du wolltest die Leser heiß machen...

      Ein Konkursverfahren kann nur durch einen Zwangsvergleich beendet werden, welcher die vollständige Befriedigung aller vorrangigen Gläubiger erfordert...

      Das Listing in Berlin ist wahrscheinlich von irgendeinem Zocker beantragt worden, der die Meldung gewinnbringend ausschlachten wollte...

      Lord of Shares
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 16:15:44
      Beitrag Nr. 21 ()
      Aufgrund der Erklärung des Verjährungsrechts auf der zitierten Internetseite bin ich eben davon ausgegangen, dass das so und nicht anders ist. Eine bewusste Falschaussage bzw. Lüge lasse ich mir nicht unterstellen... :mad: Trotzdem danke, dass Du meinen Irrtum korrigiert hast.


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