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    sofortige Abschreibung mit dreijähriger kombinieren? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.08.05 16:09:34 von
    neuester Beitrag 25.08.05 09:05:37 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.002.342
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      Avatar
      schrieb am 24.08.05 16:09:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich möchte mir ein Notebook kaufen und dazu einen externen Monitor und einen neuen Drucker für meine GbR.

      Die Grenze für sofortige Abschreibung liegt wohl bei 450,00 Euro oder?

      Kann ich jetzt das Notebook über drei Jahre abschreiben und den Monitor und den Drucker sofort voll (wenn beide unter 450 Euro liegen)? Oder wird das ganze als ein Paket gesehen und ich muß alles zusammen drei Jahre abschreiben?

      Noch was - seit 2004 kann man wohl nur noch monatsweise abschreiben, wie funktioniert das genau?
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 16:30:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      soviel ich weiss, gehören einzelne geräte zu einem bundel, wenn sie alleine nicht funktionieren würden.
      z.b. kauf eines notebooks + 512mb ram erweiterung.
      also kannst du den drucker und den monitor einzeln abschreiben.
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 16:53:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn der Drucker auch ohne Anschluss funktioniert, dann kann er isoliert abgeschrieben werden, wenn nicht, dann nur zusammen mit einem PC.

      Die Grenze bei gerigwertigen wirtschaftsgütern liegt bei 410 € (ohne USt).
      Vielleicht hilft folgender Link weiter: http://de.wikipedia.org/wiki/Geringwertiges_Wirtschaftsgut

      Der Monitor hat mit dem Laptop nichts zu tun. Eine sofortige Abschreibung (falls unter 410 netto) dürfte kein Problem sein. Streng genommen fließt er in die vorhande PC Anlage ein. Eine neue Restnutzungsdauer müsste gebildet werden. Alles viel zu kompliziert. Mach den sofortigen Abzug geltend.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 16:54:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0089.htm

      Das Stichwort lautet hier Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)!
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 19:41:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Keine Sofortabschreibung für Monitor, Drucker und Scanner

      Arbeitsmittel, die bis zu 475,60 Euro kosten (inkl. 16 USt), können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. Hierbei handelt es sich um die sogenannte "Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter". Für viele Steuerpflichtige stellt sich die Frage welche Güter unter diese geringwertigen Wirtschaftsgüter fallen. In Bezug auf Computermonitore, Drucker und Scanner hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt eine eindeutige Antwort gegeben. Diese Zubehöre fallen nicht unter die geringwertigen Wirtschaftsgüter, denn ohne den Computer sind diese nicht selbstständig nutzungsfähig (BFH-Urteil vom 19.2.2004, Az. VI R 135/01).


      Tipp: Selbst wenn der Monitor, der Drucker oder der Scanner nicht mehr als 475,60 Euro kosten, müssen Sie die Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer verteilen, also abschreiben. Die Abschreibedauer richtet sich nach der amtlichen Absetzung für Abnutzungen, der sogenannten AfA-Tabelle.

      Gruß, ISchlich

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      Avatar
      schrieb am 24.08.05 21:21:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Na super - da haben die Finanzprofis wieder schnell ein Türchen dicht gemacht! Abzocker!:(

      Ein Monitor ist kein "geringwertiges" Wirtschaftsgüter - so ein Quatsch - die wohlen nur die Abschreibung nicht zahlen. Monitore, Drucker und der ganze Kram kosten doch heute nichts mehr...

      Ich hasse diese Steuerpolitik.:mad:

      Hat jemand Vorschläge für direkt absetzbare Wirtschaftsgüter?
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 08:38:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      @all

      Folgende Idee:

      Ich kaufe einen Computer in 2005 für 475,- (voll abschreibbar in 2005 :eek:)

      Den lasse ich an einem privaten und gebrauchten Monitor laufen.;)

      In 2006 kaufe ich mir einen neuen Monitor für 475,- (voll abschreibbar in 2006:eek:)

      In 2006 kaufe ich mir einen neuen Drucker für 475,- (voll abschreibbar in 2006:eek:)

      Ist das machbar?:confused:
      Avatar
      schrieb am 25.08.05 09:05:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nein,
      2006 müsste geprüft werden, wie lange die Nutzungsdauer des gesamten Systems ist. Deckt sich diese mit dem des PC, müssten die neuen Geräte zusammen mit diesem abgeschrieben werden.

      Ein Sofortabzug sollte aber trotzdem beantragt werden. Die ganze Sache ist dem FA doch viel zu blöd, zu schwierig, zu kompliziert, zu...

      cu
      pegru


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