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    WCM schließt Vergleich mit REBON - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum

    eröffnet am 02.09.05 12:30:07 von
    neuester Beitrag 02.09.05 12:54:17 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.004.300
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      schrieb am 02.09.05 12:30:07
      Beitrag Nr. 1 ()

      Die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG (ISIN DE0007801003/ WKN 780100) meldete am Freitag, dass sie mit der niederländischen Finanz-Holding der REBON B.V. einen Vergleich geschlossen hat.

      Mit der Einigung will man den Rechtsstreit, mit dem REBON Schadensersatz in Höhe von ca. 80 Mio. Euro von WCM in Sachen \"Verwertung der IVG-Aktien durch den Insolvenzverwalter der SIRIUS GmbH\" forderte, einvernehmlich beenden. In erster Instanz war die Klage von REBON gegen WCM bereits vollumfänglich abgewiesen worden, woraufhin REBON jedoch Berufung beim OLG Frankfurt eingelegt hat.

      Im Zuge des geschlossenen Vergleichs hat WCM sich verpflichtet, an REBON Anteile an Drittunternehmen zu übertragen, die sie mit einem mittleren einstelligen Millionenbetrag bewertet. Zudem ist REBON die Option eingeräumt worden, weitere Anteile an Drittunternehmen zum Verkehrswert in Höhe eines weiteren mittleren einstelligen Millionenbetrages von WCM zu kaufen.

      Wie die Immobiliengesellschaft weiter bekannt gab, hängt der Vollzug des Vergleichs noch von der Erfüllung einiger Voraussetzungen durch REBON ab, mit deren Eintritt jedoch kurzfristig gerechnet wird.

      Die Aktie von WCM notiert derzeit unverändert bei 0,43 Euro.

      Wertpapiere des Artikels:
      WCM BETEILIGUNGS-UND GRUNDBESITZ-AG


      Autor: SmartHouseMedia (© wallstreet:online AG / SmartHouse Media GmbH),12:25 02.09.2005

      Avatar
      schrieb am 02.09.05 12:44:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das waren noch Zeiten.... :kiss:


      Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

      Rechtsstreitigkeiten

      WCM Bet. und Grundbes.: Gericht weist REBON-Klage ab

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      Die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG (WCM) gibt bekannt, dass das
      Landgericht Frankfurt am Main die unter dem Aktenzeichen 3-02-O 116/04
      anhängige Klage der REBON B. V. durch Urteil vom 15. Juli 2005 abgewiesen hat.

      Die Klagesumme belief sich auf einen Streitwert von rund 80 Mio. EUR.

      Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt WCM noch nicht vor.

      Frankfurt am Main, den 15. Juli 2005

      Der Vorstand

      WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG
      Opernplatz 2
      60313 Frankfurt am Main
      Deutschland

      ISIN: DE0007801003 (SDAX)
      WKN: 780100
      Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
      Standard), Hamburg und Stuttgart; Freiverkehr in Hannover und München

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 15.07.2005
      Die Aktie steigt auf 0,48 € 11,6% und ist derzeit anscheinend ausgesetzt
      Avatar
      schrieb am 02.09.05 12:53:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      ist doch prima!
      wer weiß, was in der 2. Instanz rausgekommen wäre:D
      vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand;)
      Avatar
      schrieb am 02.09.05 12:54:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      LOL :mad:


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