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    Alles was Recht ist ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.09.05 08:22:17 von
    neuester Beitrag 07.09.05 09:04:46 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.004.849
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      schrieb am 06.09.05 08:22:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Blinde Justitia?:cool:

      Darf ein Rechtsanwalt Präjudizien schaffen, indem er eigenmächtig Vorabinformationen an das Gericht gibt? :confused:
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 08:48:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 09:14:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke, aber was nützt es? Mindestens einer der Beteiligten müßte das Fehlverhalten ja zugeben, damit es überhaupt feststell- und beweisbar wäre. Ein Mandant ist ziemlich hilflos, wenn ihm sein Anwalt erzählt, was er alles mit dem Richter schon betratscht hat.

      Vielleicht sollte man an den Universitäten nicht nur Wert aufs Hersagenkönnen von Paragraphen legen, sondern auch Prozeßrecht lehren ... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 14:26:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Genau besehen müßten es gar beide zugeben, denn sonst wäre ja wieder "nichts bewiesen". Und wenn Gauner (pardon, aber wer sich außerhalb des Rechts bewegt, ist einer) zusammenhalten, schrecken sie auch vor einem Meineid nicht zurück.
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 15:36:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ja - ja -

      Recht haben - und Recht bekommen

      sind oft zwei paar Stiefel:rolleyes:

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      schrieb am 06.09.05 18:15:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ja, nur hat eigentlich ein jeder berechtigt Klagende Anspruch auf eine ordentliche Gerichtsverhandlung, und die darf eigentlich nicht mit wischiwaschi-Geplänkel zwischen Richter und Anwalt - und ohne Anhörung des/der Betroffenen - umgangen werden. Ich verstehe ja, daß Gerichte möglicherweise viel zu tun haben, aber man kann nicht durch Rechtsverweigerung Arbeit "erledigen" bzw. vom Tisch schaffen wollen. Derlei Eigenmächtigkeiten und Selbstherrlichkeit lassen doch wieder daran denken, daß nach Ende des 3. Reiches die Richter im Amt blieben und somit auch ihre Nachfolger prägen konnten. Das haben wir eifrig mit unseren Steuern mitfinanziert und sind so gesehen als Helfershelfer am Abbau des zunächst errichteten Rechtsstaates beteiligt. :(
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 19:23:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hier in D geht es nicht um Recht ind dem Sinn wie es der normale Mensch versteht -
      Hier ist das Recht in Händen der der Justiz und sonstwelcher Paragrafenreiter.
      Da ist alles erlaubt was nicht verboten ist.
      Und bei sooo kleinigkeiten wie Absprachen besteht kein oder nur wenig öffentliches Interesse.

      Da wird gerne Kuhhandel gemacht.
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 09:04:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      In diesem Fall ging es um die "weiße Weste" einer höheren Nazitochter, die zum -zigsten Male nicht befleckt werden solle, weil sie ja so weiß sei. Dafür durfte sich das Opfer mit dem Dreck beschmeißen lassen ohne auch nur die Chance einer gerichtlichen Auseiandersetzung. Die fragliche Frau Richterin meinte also offenbar, sich selbst über die Staatsanwaltschaft hinwegsetzen zu dürfen. Ob diese Nazi-Hätschelei eine Variante oder Folge neudeutscher Multikulti ist? Das Recht ist eine der Tragsäulen der Demokratie. Wer am Recht rüttelt, rüttelt also an den demokratischen Grundlagen. Und warum? Faulheit? Unfähigkeit? (wessen auch immer)? Merkwürdige Solidarität mit der Täterschaft? Bestechung??? Fehlgerichtetes Emanzipationsbedürfnis??


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