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    Auf Kirchhofs-Streichliste- Bonusmeilen werden steuerpflichtig - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.09.05 22:10:20 von
    neuester Beitrag 07.09.05 15:42:19 von
    Beiträge: 33
    ID: 1.005.080
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      schrieb am 06.09.05 22:10:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn der Berichr im Heute-Journal stimmt, weiß ich endlich warum die Vertreter der Regierungskoalition so über ihn herfallen. Kirchhof will jetzt auch die Bonusprogramme für Vielflieger versteuern:laugh::laugh:.

      Die Empörung über die arme Krankenschwester und den Schichtarbeiter ist offenbar nur vorgeschoben
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 22:12:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      geldwerter Vorteil war bislang doch auch zu versteuern :D
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 22:12:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      warts ab
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 22:16:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich finde es sowieso zum Kotzen wie immer bestimmte Berufsgruppen herangezogen werden um eigentlich seine eignene Interessen zu wahren.

      Bestes Beispiel hier im Board sind immer die Sesselfurzer, die sich um den Bauarbeiter sorgen, wenn es um die Rente mit 67 geht!
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 22:19:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]17.806.165 von COLLATERALcapital am 06.09.05 22:16:42[/posting]das Problem mit dem Bauarbeiter gäbe es nicht, wenn man 40 oder 45 Jahre Beiträge zur RV als Grundlage für den Renteneintritt nehmen würde :D

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      schrieb am 06.09.05 22:40:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Fairerweise muss man noch ergänzen, dass der Freibetrag für solche Bonusmeilen durch das Koch/Steinbrück- Papier schon sensationell von 1224 € auf 1080 € gesenkt wurde.

      Unsere Volksvertreter haben schon ganz brutal angefangen bei sich zu kürzen. Ich glaube die Besitzstandswahrer in der SPD und leider auch in Teilen der Union werden schon dafür sorgen, dass wir weiterhin eines der schlechtesten und undurchschaubarsten Steuersysteme weltweit besitzen.
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 22:43:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nachzulesen in § 3 Nr. 38 EStG
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 22:52:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      #1
      Jetzt begreife ich auch, warum die rot/grünen Politiker, die so eifrig von den BonusMeilen Programmen Gebrauch gemacht haben, jetzt über Herrn Kirchhof herfallen, der Ihnen jetzt diese Privilegien streichen möchte !
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 22:59:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die Trinkgelder der Kellner (echte Gutverdiener) will er auch besteuern. Es wird dann wohl pauschal ein fiktives Trinkgeld unterstellt und zur Steuer herangezogen...naja, irgendwie müssen die Steuergeschenke an die Reichen ja finanziert werden :mad:
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 23:07:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9
      Auch Einnahmen aus Schwarzarbeit unterliegen zukünftig der Steuer; wenn mein Nachbar meine Wohnung streicht und ich gebe ihm ein Trinkgeld; dann muß das natürlich auch versteuert werden; oder sind das keine Einnahmen ?
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 23:27:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]17.806.769 von Punk24 am 06.09.05 22:59:48[/posting]Warum sollen bestimmte Einkünfte nicht besteuert werden. Um die sozial Schwachen zu schützen gibt es Freibeträge, die bei Vorhandensein von Kindern noch deutlich erhöht werden.

      Warum soll ein Kellner mehr Steuerprivilegien als die Kassiererin im Supermarkt geniessen, die sicherlich auch nicht mehr verdient und keine Trinkgelder bekommt ?

      Ich finde es zunächst einmal gut, dass alle Ausnahmetatbestände gestrichen werden sollen (ob für den Vielflieger oder den Kellner).

      Wie hoch die Freibeträge sein sollten, ob 25 % wirklich der Spitzensteuersatz sein soll, ist ein andere Frage. Hierüber kann man einen sozialen Ausgleich erreichen.

      Ich verstehe wirklich nicht, warum man eine Vereinfachung des Steuerrechts so vehement bekämpft, statt sachlich zu diskutieren.
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 01:09:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      Bonusmeilen versteuern ist Unfug, weil sie bereits versteuert sind in den Tickets, die man kaufen mußte, um die Bonusmeilen zu erhalten.

      Die Gegenfinanzierung der Bonusmeilen ist somit in den anderen Tickets bereits enthalten, auf die Steuern entrichtet wurden.

      Auch hier lauert ein Bürokratiemonster.

      Hat man einen Bonusflug mit einer US-Airline, wird das Ticket in den USA ausgestellt, und dort wohl auch versteuert, bis auf die lokalen Gebühren am Airport.

      Lufthansabonusflüge würden jedoch in der BRD voll steuerpflichtig, was einen gravierenden Wettbewerbsnachteil bedeutet.

      Doch wie verhält es sich, wenn man im Rahmen der StarAlliance überwiegend mit United flog, dort registriert ist, und dann mit Lufthansa United-Milen abfliegt ?

      Oder wenn man Lufthansa-Meilen mit United abfliegt, und das Bonusticket in den USA ausstellen läßt ?

      Oder einen Delta-Bonusflug antritt in der Busines-Class nach Hawaii, wo das reguläre Ticket ca. 4500 Euro kostet, aber lediglich den Zubringer nach Paris mit Air France angibt, und dort neu eincheckt für den Flug nach LAX oder SFO sowie HNL ?



      Und was soll hier nun eine Vereinfachung des Steuerrechts darstellen, wenn man Doppelbesteuerung einführt, die einem komplizierten Ermittlungsverfahren unterliegt ?


      So langsam hat man den Eindruck, daß man erheblich mehr Nachteile hat von Kirchhofs Visionen, als Vorteile.

      Und daß Leistungsträger im Schichtdienst ihre steuerfreien Vergütungen einbüßen, aber Beamte im vorzeitigen Ruhestand mit Mitte 50 ungeschoren davon kommen, obwohl sie keinerlei Gegenleistung mehr erbringen für die Gemeinschaft, die ihr honigsüßes Frührentnerleben zu finanzieren hat.


      Wo man hinsieht - nur noch Linkspolitik, deren Kennzeichen es ist, Leistungsträger zu schröpfen, einem das Leben zu erschweren, und all den Nutznießern dieses "Sozialstaates" ein bestens ausgestattetes sorgenfreies Leben zu ermöglichen.



      P.S. Geldwerter Vorteil von Stella:
      Der wird steuerwirksam, weil unsere Herren Staatsdiener ihre Flüge nicht selbst bezahlen, aber die Meilen gutgeschrieben bekommen auf ihre privaten Vielfliegerkonten. Sie betrügen also den STeuerzahler, wenn sie Bonusflüge nicht versteuern.

      Die Flüge selbst sind aber schon versteuert.
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 07:26:02
      Beitrag Nr. 13 ()
      Die ganze Diskussion um Kirchof zeigt beispielhaft wie subtil die Medien Wahlkampf für Rotgrün betreiben.

      Jeder drittklassige Journalist kommt sich ganz besonders investigativ vor und wartet insgeheim wohl auf die Verleihung des Pulitzerpreises wenn er zum x - ten mal nach der Streichliste des Professors fragt.
      (Dabei gibt es von Kirchhof ein Buch und es gibt Steuergesetze in denen man den deutschen Steuerwahnsinn nachlesen kann).

      Auffallend ist dabein daß es diese Sorte von Tendenzjournalisten überhaupt nicht interessiert was im CDU Wahlprogramm steht, die von Rotgrün verschärfte Finanzmisere spielt längst keine Rolle mehr, Eichel kommt seit Wochen garnicht mehr vor.

      Wenn man sich die blonden Dummchen im ARD Morgenmagazin anschaut bekommt man einen Eindruck was die Deutschen weichklopfen soll.

      Moderatorinnen deren Markenzeichen es ist ständig Jemand unhöflich ins Wort zu fallen, weil man durch eine dämliche Frage mal wieder die Möglichkeit eröffnet hat Wahlkampfsprechblasen abzulassen, die sich selbst die Namen deutscher Spitzenmanager nicht merken können und z.B. Pitscherieder statt Pischetsrieder quaken, aber an Joschkas Geburtstag mit einem grünen Fräckchen durchs Studio hüpfen wie die Jägerin des verlorenen IQ.
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 07:29:52
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]17.807.888 von Denali am 07.09.05 01:09:29[/posting]1. Wenn Du im Inland steuerpflichtig bist, musst Du, egal welchen Flug du buchst, dies versteuern.

      2. Wenn Du einen Geschäftswagen kaufst und den nach einige Zeit dann privat nutzt, musst Du auch den Entnahmegewinn versteuern und kannst nicht argumentieren, dass beim Kauf bereits Steuern angefallen sind.
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 07:48:20
      Beitrag Nr. 15 ()
      Was würde alles gestrichen werden

      Die größten Brocken:
      Eigenheimzulage Grund- u. Kinderzulage sowie ökologische Zusatzförderung (§9 Abs.2,3,4 u. 5 Eigenheimzulagengesetz), Steuermindereinnahmen für den Staat: 11,5 Mrd. Euro

      Degressive Abschreibung (Afa) für bewegliche Wirtschaftsgüter (§7 EStG), 6,5 Mrd. Euro

      Entfernungspauschale: Derzeit können 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden (§9 EStG), 5 Mrd. Euro

      Arbeitnehmerpauschbetrag: Bisher sind 920 Euro pro Jahr steuerfrei (§9a EStG), 3,5 Mrd. Euro

      Sparerfreibetrag von 670/1340 Euro für Ledige und Verheiratete (§20 EStG), 2,5 Mrd. Euro

      Steuerbefreiung der Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit (§3b EStG), 2 Mrd. Euro

      das produzierende Gewerbe zahlt bei der Ökosteuer nur einen verminderten Satz (§9 Abs. 3 Stromsteuergesetz), 1,9 Mrd. Euro

      Vergünstigungen für Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen (§ 25 Mineralölsteuergesetz), 1,46 Mrd. Euro

      Unternehmen, die als besonders energieintensiv gelten (Aluminiumhütten), genießen zusätzliche Vergünstigungen bei der Ökosteuer (§9 Stromsteuergesetz), 1,45 Mrd. Euro

      Umsatzsteuerermäßigung für kulturelle Leistungen (Beispiel: Theaterkarten werden nur mit sieben Prozent Umsatzsteuer belegt, §12 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz), 1,35 Mrd. Euro

      Investitionszulage beim Kauf sogenannter Ausrüstungen, etwa Maschinen (§2 Investitionszulagengesetz 1999), 1,07 Mrd. Euro

      Wer seinen Betrieb veräußert, zahlt nur den halben Steuersatz (§34 EStG), 800 Mio. Euro

      Investitionszulage für Modernisierung und Sanierung von Mietwohnungsgebäuden (§3 Investitionszulagengesetz 1999), 708 Mio. Euro

      Für den öffentlichen Personennahverkehr gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent (§12 Abs. 2 Nr. 10 Umsatzsteuergesetz), 570 Mio. Euro

      Geringwertige Wirtschaftsgüter (etwa Büromöbel) können sofort als Betriebsausgaben geltend gemacht werden (§6 EStG), 500 Mio. Euro

      Freigrenze von jährlich 500 Euro bei privaten Veräußerungsgewinnen (§16 Abs. 4 EStG), 409 Mio. Euro

      Herstellerprivileg: Raffinerien, die erzeugte Produkte selbst nutzen, zahlen keine Mineralölsteuer (§4 Mineralölsteuergesetz), 400 Mio. Euro

      Zahntechnische Produkte werden mit dem ermäßigten Satz der Mehrwertsteuer belegt. (§12 Abs.2 Nr. 6 Umsatzsteuergesetz), 400 Mio. Euro

      Der Kerosinverbrauch ist steuerfrei (§4 Abs.1 Nr.3 Mineralölsteuergesetz), 373 Mio. Euro

      Freibetrag beim Erwerb von Betriebsvermögen (§13a Erbschaftsteuergesetz), 241 Mio. Euro

      Steuerbegünstigung für Nachtspeicherheizungen (§9 Abs.2 Nr.1 Stromsteuergesetz), 200 Mio. Euro


      Steuervergünstigungen für die Landwirtschaft
      Ansatz von niedrigeren Ertragswerten beim land- und fortwirtschaftlichem Vermögen für Zwecke der Erbschaftsteuer (§72, 3 Bewertungsgesetz), 504 Mio. Euro

      Steuerbegünstigung von Diesel für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§25b Mineralölsteuergesetz), 420 Mio. Euro

      Freibetrag für Veräußerungsgewinne in der Land- und Forstwirtschaft (§14 EStG), 95 Mio. Euro

      Freibetrag für Land- und Forstwirte (§13 EStG), 72 Mio. Euro

      Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (§13a EStG), 20 Mio. Euro

      Steuerbefreiung von land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftsgenossenschaften (§5 Körperschaftsteuergesetz), 15 Mio. Euro


      Vergünstigungen für Arbeitnehmer, Berufsgruppen und Branchen
      Freibetrag für Abfindungen (§3 Nr. 9 EStG), 200 Mio. Euro

      Arbeitnehmer-Sparzulage (§13 des 5.Vermögenbildungsgesetzes), 178 Mio. Euro

      Steuerbefreiung für Kraftomnibusse (§3 Kraftfahrzeugsteuergesetz), 89 Mio. Euro

      Steuerbefreiung von Zugmaschinen (§3 Kraftfahrzeugsteuergesetz), 89 Mio. Euro

      Freibetrag für Belegschaftsrabatte (§8 EStG), 72 Mio. Euro

      Tonnagebesteuerung: Statt ihre tatsächlichen Gewinne zu versteuern, zahlen Reeder eine Pauschale je nach Beladung (§5a EStG), 70 Mio. Euro

      Steuerbefreiung für Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§3 EStG), 51 Mio. Euro

      Steuerfreiheit von Bergmannprämien (§1 Gesetz über Bergmannprämien). Bislang sind fünf Euro für jede Schicht unter Tage steuerfrei, 46 Mio. Euro

      Freibetrag für Sonderzahlungen bei Hochzeit und Geburt (§3 Nr.15 EStG), 45 Mio. Euro

      Steuerbefreiung der Bausparkassen- und Versicherungsvertreter (§ 4 Umsatzsteuergesetz), 15 Mio. Euro

      Teilweise Nichtabführung von Steuern bei Seeleuten (§14a EStG), 13 Mio. Euro

      Freibetrag für Veräußerungsgewinne bei Freiberuflern (§18 EStG)

      Ermäßigung der Gewerbeertragsteuer für Hausgewerbetreibende (§11 Gewerbesteuergesetz)

      Steuerbefreiung von Schaustellerzugmaschinen (§3 Kraftfahrzeugsteuergesetz)

      Werkzeuggeld, das der Chef Arbeitnehmern dafür zahlt, daß sie ihr eigenes Werkzeug mitbringen, ist steuerfrei. Das gilt auch für Berufskleidung (§3 EStG)

      Bezüge von Soldaten und Zivildienstleistenden sind steuerfrei (§3 EStG)


      Steuervergünstigungen für Unternehmen
      Begrenzte Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen (§4 EStG), 150 Mio. Euro

      Begrenzte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für Geschenke (§4 EStG), 125 Mio. Euro

      Freibetrag für Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen, etwa Miles & More (§3 Nr. 38 EStG), 5 Mio. Euro

      Steuerbefreiung kleiner Hochsee- und Küstenfischereiunternehmen (§3 EStG), 1 Mio. Euro


      Steuervergünstigungen für die Wohnungswirtschaft
      Degressive Abschreibung (Afa) für Mietwohnungsbauten, (§7 EStG), 200 Mio. Euro

      Erhöhte Absetzbarkeit bei Gebäuden in Sanierungsgebieten (§7h EStG), 26 Mio. Euro

      Erhöhte Absetzbarkeit bei Baudenkmälern (§7i EStG), 46 Mio. Euro


      Steuervergünstigungen für Politiker und Parteien
      Steuerermäßigung sowie Sonderausgabenabzug für Spenden an politische Parteien. (§§ 10b u. 34g EStG), 202 Mio. Euro

      Freibetrag für Übergangsgelder (§3 Nr. 10 EStG), 55 Mio. Euro
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 08:25:55
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Collateral

      Gibt es noch deutsche Bauarbeiter die sozialversicherungspflichtig arbeiten?:eek:

      @Alfred

      Hast Du es einmal erlebt das etwas vereinfacht wurde im Steuersystem.Je mehr das ganze aufgebläht wird desto besser können Sie uns bescheißen.Rund 30 % der Steuerberechnungen des Finanzamtes sind falsch,natürlich zu Lasten der Steuerpflichtigen!:mad:

      @Punk24

      Gutverdiener klar.Bei uns in der Stadt verdient ein Kellner im Schnitt 6,50 Euro brutto.Ohne Trinkgeld kann er sich nichts leisten, macht aber ständig Überstunden und arbeitet meist zu Zeiten wo andere frei haben (Wochenende / Abends):eek:

      Herr Kirchhoff wie wäre es denn mit einer Katzensteuer ,einer Internetnutzungssteuer, Sterbesteuer, Krankensteuer etc.:mad:

      Oh, hab ich jetzt schon wieder Vorschläge gemacht die aufgegriffen werden könnten?:laugh:
      Das kommt davon, wenn man gelangweilte Professoren oder Industriemanager, damit beschäftigt tolle Vorschläge zu machen.Die Rürups und Hartz sollten Ihren Mist, den sie verzapft haben mal selber ausbaden müssen.Jetzt auch noch Kirchhoff das hält Deutschland nicht aus.:cry:
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 08:48:31
      Beitrag Nr. 17 ()
      Weil hier im Board soviel Unsinn über das Konzept erzählt wird, nochmals eine Zusammenfassung

      Kirchhof will die sieben unterschiedlichen Einkommensarten im gegenwärtigen Steuerrecht auf eine reduzieren. Dann soll es künftig statt gegenwärtig 36, nur noch vier verschiedene Steuerarten geben: Einkommens-, Umsatz, Erbschafts- und Verbrauchssteuern. Bei Kirchhof haben Trickser keine Chance mehr: "Die Einkommensteuerschuld beträgt ein Viertel des Einkommens", steht lapidar auf Seite eins seines Gesetzentwurfes.
      Kirchhof will sämtliche 418 Subventionen und Ausnahmetatbestände beseitigen (ohne die vollständige Liste bisher irgendwo veröffentlicht zu haben.
      Dreh- und Angelpunkt des Kirchhofschen Modells ist ein Einkommensspitzensteuersatz von 25% (Flat-Tax). Das sind 17 Prozentpunkte weniger als im rot-grünen Reformmodell und immerhin 11 Prozentpunkte weniger als im Merz-Modell. 2000 Euro jährlich sollen als so genannter "Vereinfachungsfreibetrag" pauschal freigestellt werden. Damit wären kleine Einkommen bis 10.000 Euro grundsätzlich steuerfrei. Die nächsten 5.000 Euro sollen mit 15 Prozent, die folgenden mit 20 Prozent und die darauf folgenden 5.000 Euro mit 25 Prozent besteuert werden. Eine Familie mit drei Kindern zahlt so erst ab einem Einkommen von 44.000 Euro überhaupt Steuern. Paare mit einem Kind und 30.000 Euro Jahreseinkommen sind gerade mal mit 300 Euro dabei. (Anmerkung: da pro Kopf 8.000€ Freibetrag angesetzt werden) Als Ausgleich dafür will der Finanzexperte Steuerfreibeträge und Abschreibemöglichkeiten radikal zusammenstreichen. Weitere Gegenfinanzierung erhofft sich Kirchhof darüber hinaus von einem Wegfall der Pendlerpauschale und der vollen Besteuerung von Nacht- und Feiertagszuschlägen.
      Ein weiterer Vorteil der Reform: Bei den Finanzbehörden wäre wesentlich weniger Personal notwendig, dies würde die klammen Länderhaushalte längerfristig entlassen.
      Berechnungen der Finanzbehörden gehen davon aus, dass das Kirchhof-Konzept im ersten Jahr zu Mindereinnahmen von 43 Milliarden Euro führen würde; langfristig würden rund 20 Milliarden pro Jahr fehlen. Kirchhof selbst geht für das erste Jahr von einem Fehlbetrag von 15 Milliarden Euro aus, längerfristig wäre sein Steuerkonzept aufkommensneutral.
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 09:52:02
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hi Alfred,

      ersetz bitte das Wort Steuermindereinnahmen durch das Wort Steuermehreinnahmen.

      Woher hast du eigentlich die Beträge der Mehreinnahmen?

      cu
      pegru
      (der glaubt, das Kirchhof`sche System verstanden zu haben und sich sicher ist, dass unsere Politiker dieses gar nicht verstehen wollen)
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 10:12:15
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ StellaLuna
      ...stimmt gldwerte Vorteile müsen versteuert werden. Aber wenn das für Bonusmeilen gilt, gilt es dann auch für die gratis Kamera oder die Kaffeemaschine die ich für`s Zeitungsabo bekomme?

      @Denani
      "Bonusmeilen versteuern ist Unfug, weil sie bereits versteuert sind in den Tickets, die man kaufen mußte, um die Bonusmeilen zu erhalten
      Verstehe deinen Punkt nur leider ist das Steuerrecht bisher kompliziert und keinesfalls logisch.
      Beispiele gefällig:
      Du zahlst Mwst auf die Mineralölsteuer. Doppelbesteuerung!
      Was soll Vermögenssteuer sein!? Vermögen ist, wenn es legal erworben wurde, doch bereits versteurt. Warum sollst du deinen Nettolohn nochmals versteuern, weill du ihn zur Seite gelegt hast und es nun Vermögen ist?
      ...

      Fazit:
      Sollte eine Vereinfachung, wie sie Kirchhof vorschlägt, tatsächlich in 2009 kommen, wäre das ein großer Durchbruch! Die kleinen Schönheitsfehler hin oder her. Alles Einkommen (Miete, Zinsen, Aktiengewinne,...) wären dann zu versteuern. Ob es fair ist, dass ich für meine Mühen das Fachbuch, die Fachzeitschrift, den PC und das Arbeitszimmer nicht mehr absetzen kann ist eine eher moralische Debatte, oder?

      Fakt ist der Staat wird euch NIE Geld schenken, da wir jetzt schon dich in den Miesen sind! Also nicht blauäugig sein!

      Grüße
      BF
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 11:07:42
      Beitrag Nr. 20 ()
      Als Ausgleich dafür will der Finanzexperte Steuerfreibeträge und Abschreibemöglichkeiten radikal zusammenstreichen
      Abschreibungsmöglichkeiten sollen also zusammengestrichen werden. Was heißt das? Entweder wurden bisher nicht reale Wertminderungen und Aufwendungen steuerlich abgeschrieben, und nun werden diese Abschreibungsmöglichkeiten gestrichen. Das ist zwar ersteinmal eine Steuererhöhung, diese läßt sich aber zumindest noch mit mehr Steuergerechtigkeit begründen. Aber was sind diese nicht realen Abschreibungen? In #15 habe ich keine dieser vermeintlich nicht reelen Abschreibungen gefunden.

      Ich habe aber eher den Eindruck in Kirchhofs Modell werden künftig reale Aufwendungen noch weniger Berücksichtigt als in der bisherigen Steuergesetzgebung. Eines der bekanntesten Beispiele ist sicherlich, die Abschreibung der Kosten und Aufwendungen der Arbeitnehmer die auf ihrem Weg zum Arbeitsplatz entstehen.
      Und wenn Kirchhof diese realen Aufwendungen unberücksichtigt läßt, dann führt das weg von einer Gewinn- oder realen Einkommensbesteuerung, und hin zu reiner Umsatzbesteuerung. Und das heißt nichts anderes als noch mehr Sozialismus.

      Ein weiterer Punkt aus der Liste Kirchhofs, der einem pragmatischen Liberalen wie mir, gar nicht gefällt, ist die Besteuerung der Trinkgelder. Es gibt zwei Möglichkeiten bei der Trinkgeldbesteuerung: die eine ist die Besteuerung der realen Trinkgelder. Will man das, muss man allerdings den sozialistischen Überwachungsstaat auf ein in der BRD bisher noch nicht gekanntes Niveau ausbauen. Die zweite Möglichkeit ist die pauschale Besteuerung der Trinkgelder, so wie sie wohl Kirchhof angedacht hat. Das ist aber nur eine weitere plumbe Steuererhöhung, die noch dazu extrem ungerecht ist, weil sie sich nur wenig nach dem realen Einkommen richten kann.

      Viele weitere Punkte in der Liste Kirchhof-Liste sind nichts als plumbe Steuererhöhungen, bei denen es schwer vorstellbar ist, das sie den Wirtschaftsstandort Deutschland voranbringen.

      Andere Punkte auf der Liste führen zu defacto neuen Steuern, deren Eintreibung einen Ausbau des bürokratischen Überwachungsapparates erfordert.

      Es wird immer vom Abbau von Steuersubventionen gesprochen. Das Wort "Steuersubventionen" ist aber an und für sich schon schwachsinnig, da eine Nichtbesteuerung von Einkünften, oder anderem, der natürliche Zustand ist, zu dem es zurückzukehren gilt.

      Gruß tt
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 11:25:55
      Beitrag Nr. 21 ()
      [posting]17.812.850 von thomtrader am 07.09.05 11:07:42[/posting]Zum Thema Abschreibungen:

      Einen PKW kann man in sechs Jahren bis auf Null abschreiben. Kennst Du ein Auto, dass nach sechs Jahren normalen Umfallfreien Gebrauch nichts mehr wert ist ? Damit führt die AfA zu einer Steuerstundung und ist eine Subvention. Nich deutlicher wird das bei den Ansparabschreibungen

      Thema: Fahrtkosten zur Arbeit.
      Hier stimme ich Dir ausdrücklich zu. Ich kann als Selbständiger meinen Geschäftswagen steuerlich geltend machen. Arbeitnehmer sollen leer ausgehen. Das ist nicht gerecht.

      Bürokratie: Es ist richtig, dass einige der sog. Subventionen der Entbürokratierisierung dienen, z.B. der Sparerfreibetrag. Soll sich am Ende des Jahres wirklich jeder Oma, die im Jahr 23,50 € Zinsen von ihrem Sparbuch kassiert, die Mühe einer Steuererklärung machen.

      Thema: Plumpe Steuererhöhung
      Irgendwann sollten sich die Kritiker einig sein, ob das Kirchhof-Konzept eine zu weitegehende Entlastung oder eine plumpe Steuererhöhung nach sich zieht
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 11:29:27
      Beitrag Nr. 22 ()
      #20
      Du hast offenbar das Buch mit dem Titel "Der sanfte Verlust" von Kirchhof nicht gelesen !

      Versteuert wird nach dem Kirchhof Modell der Gewinn und nicht der Umsatz !

      Und die Fahrtkosten von der Privatwohnung zur Arbeitsstätte kann nach dem Kirchhof weder der Unternehmer noch der Arbeitnehmer abgezogen werden, weil man einfach keine hohen Steuerersparnisse erzielen kann, indem man sehr weit von der Arbeitsstätte wohnt; das ist auch ökologisch unsinnig und auch Rot/Grün wollte die Pendlerpauschale massiv senken; vor der Wahl werden aber die Wähler wieder mal angelogen, indem nun etwas anderes behauptet wird !
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 12:03:37
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hi Alfred:

      Thema: Fahrtkosten zur Arbeit.
      Hier stimme ich Dir ausdrücklich zu. Ich kann als Selbständiger meinen Geschäftswagen steuerlich geltend machen. Arbeitnehmer sollen leer ausgehen. Das ist nicht gerecht.


      Als Selbständiger kannst du zwar deinen Firmenwagen steuerlich geltend machen. Aber die Kosten der Fahrten Wohnung - Betrieb musst du (ggf. pauschaliert) wieder dem Gewinn hinzurechnen und hast dann die gleiche Entfernungspauschale wie ein Arbeitnehmer. Was ist daran ungerecht?

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 12:08:04
      Beitrag Nr. 24 ()
      Die meisten (kleineren) Selbständigen haben allerdings ihren Betriebssitz meist auch am oder in der unmittelbaren Nähe des Wohnsitz, so dass dieser Posten keine größere Rolle spielt. Und meine Geschäfstreisen kann ich wie gesagt zu 100 % ansetzen.
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 12:48:27
      Beitrag Nr. 25 ()
      Dienstreisen, das sind quasi die Geschäftsreisen des Arbeitnehmers, kann aber auch der Arbeitnehmer steuerlich berücksichtigen. Sie kommen halt leider nicht so häufig vor.
      Und Privatfahrten kannst auch du steuerlich nicht geltend machen. Insoweit werden Selbständige und Arbeitnehmer gleich behandelt.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 13:01:39
      Beitrag Nr. 26 ()
      Einen PKW kann man in sechs Jahren bis auf Null abschreiben. Kennst Du ein Auto, dass nach sechs Jahren normalen Umfallfreien Gebrauch nichts mehr wert ist ? Damit führt die AfA zu einer Steuerstundung und ist eine Subvention. Nich deutlicher wird das bei den Ansparabschreibungen

      Stimmt der reale Wertverlust eines Autos ist nach 6Jahren meist geringer, als der steuerlich abschreibbare Verlust. Aber kannst du mir sagen wie hoch der reale Wertverlust eines Autos nach 6Jahren ist? Der reale Wertverlust varriert stark, abhängig u.a. von Fahrzeugtyp und Laufleistung. Für den Staat ist es folglich nahezu unmöglich genau den realen Wertverlust zu bestimmen. Und wenn der genaue reale Wertverlust nicht genau bestimmbar ist, dann ist es besser für den Wirtschaftsstandort, wenn man den steuerlich abschreibbaren Verlust eher zu hoch, als zu niedrig ansetzt. Deswegen denke ich die jetzige Regelung der PKW-AfA ist sowohl für den Staat als auch für den Besteuerten, eine eingermaßen faire Regelung.
      Wird die PKW-Afa zu Ungunsten des Besteuerten geändert ist dies nichts anderes als eine plumbe Steuererhöhung.

      Bürokratie: Es ist richtig, dass einige der sog. Subventionen der Entbürokratierisierung dienen, z.B. der Sparerfreibetrag. Soll sich am Ende des Jahres wirklich jeder Oma, die im Jahr 23,50 € Zinsen von ihrem Sparbuch kassiert, die Mühe einer Steuererklärung machen.

      Ich bezweifle das ein Wegfall des Sparerfreibetrags, eine Entlastung dir Finanzämter bringt, ich glaube eher, das ein Wegfall des Sparerfreibetrags, sogar einen erheblichen Mehraufwand für die Finanzämter mit sich führt.
      Eines ist auf jedenfall sicher, ein Wegfall des Sparerfreibetrags(genauso wie auch der Wegfall der Freigrenze von 500Euro bei privaten Veräußerungsgewinnen) führt bei Millionen von Haushalten zu einem erheblichen Mehraufwand bei der jährlichen Steuererklärung. Von wegen Entbürokratisierung.


      Gruß tt
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 14:19:53
      Beitrag Nr. 27 ()
      Der Punkt ist, das Kirchhof kein Steuersenker ist. Die Reformvorschläge Kirchhofs senken die Staastsqoute nicht signifikant. Es werden einige Steuern erhöht, und andere werden gesenkt. Alles zielt darauf ab, optisch niedrigere
      Steuersätze zu haben. Optisch niedrigere Steuersäte lassen sich zwar gut verkaufen, entscheidend sind sie aber nicht. Entscheidend ist eine generelle Steuerentlastung und eine signifikante Senkung der Staatsqoute. Und deshalb können Kirchhofs Vorschläge nicht der große Wurf sein. Kirchhofs Vorschläge werden zwar von vielen Möchtegern-Liberalen bejubelt, aber einzeln durchdacht wurden sie kaum.:(

      Gruß tt
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 14:23:11
      Beitrag Nr. 28 ()
      [posting]17.814.306 von thomtrader am 07.09.05 13:01:39[/posting]Zu den Abschreibungen:

      Was spricht dagegen die Abschreibungsbedingungen der Realität anzupassen (z.B. PKW 10-12 Jahre) und dafür die Steuersätze zu senken, so dass das Ganze aufkommensneutral wird.
      Dafür spricht, dass gerade ausländischen Investoren hauptsächlich auf den Steuersatz schauen und weniger genau die ganzen Subventionen beachten.

      Aus Marketinggesichtspunkten wäre es daher besser, Unternehmenssteuern bei z.B. 30 % anzusetzen, und das Ganze duch die o.g. Maßnahmen gegenzufinanzieren.

      Das ist im wesentlichen das Ziel von Kirchhof.

      Sparerfreibetrag:

      Dieser ist, wie ich selbst dargelegt habe, eine Subvention, die zur Entbürokratisierung beiträgt.

      Ein einfaches, 100 %-gerechtes, und unbürokratisches Steuersystem wird es nicht geben. Das kann das Kirchhof-Konzept auch nicht leisten.
      Unser momentanes Steuersystem ist jedoch kompliziert, ungerecht und bürokratisch.

      Schlechter als momentan kann es nicht werden, egal ob die Kirchhof- Vorschläge zu 50%,70% oder 95 % umgesetzt werden.
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 15:04:21
      Beitrag Nr. 29 ()
      Was spricht dagegen die Abschreibungsbedingungen der Realität anzupassen (z.B. PKW 10-12 Jahre) und dafür die Steuersätze zu senken, so dass das Ganze aufkommensneutral wird.
      Für einen VW Passat oder ein Opel Vectra, kann man nach 6 oder 7Jahren jedenfalls nicht deutlich mehr als 20% des Neupreises erlösen. Wenn solche Firmenwagen dann linear über 10-12 Jahre abgeschrieben werden, dann werden Firmen praktisch zu nicht am Ertrag orientierten Steuervorauszahlungen gezwungen. Das ist jedenfalls schlechter als das derzeitige Modell.

      Dafür spricht, dass gerade ausländischen Investoren hauptsächlich auf den Steuersatz schauen und weniger genau die ganzen Subventionen beachten.
      Aus Marketinggesichtspunkten wäre es daher besser, Unternehmenssteuern bei z.B. 30 % anzusetzen, und das Ganze duch die o.g. Maßnahmen gegenzufinanzieren.

      Du meinst also man sollte auf die Dummheit der Unternehmer setzen. Man sollte versuchen, die Leute die Arbeitsplätze schaffen sollen, mit optisch niedrigen Steuersätzen zu blenden, und darauf zu setzen das sie die tatsächliche Steuerbelastung nicht erkennen?

      Schlechter als momentan kann es nicht werden, egal ob die Kirchhof- Vorschläge zu 50%,70% oder 95 % umgesetzt werden.
      Natürlich kann es schlechter als jetzt werden, du brauchst nur nach Nordkorea, Kuba, Venezuela,... zu schauen.
      Mit Kirchhof und einer CDU-Regierung wird es aber nicht schlechter als jetzt werden, da bin ich mir sicher, aber ich bin mir ebenso sicher, das die zukünftige Regierung eine Politik machen wird, die noch immer sehr weit von einer nahezu optimalen (Wirtschafts- und Steuer-)Politik entfernt ist. Es wird weiterhin, sehr viel an den Konzepten, und an der Arbeit unserer Regierung zu kritisieren geben.

      Gruß tt
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 15:13:47
      Beitrag Nr. 30 ()
      [posting]17.815.947 von thomtrader am 07.09.05 15:04:21[/posting]Du meinst also man sollte auf die Dummheit der Unternehmer setzen. Man sollte versuchen, die Leute die Arbeitsplätze schaffen sollen, mit optisch niedrigen Steuersätzen zu blenden, und darauf zu setzen das sie die tatsächliche Steuerbelastung nicht erkennen?

      Soweit würde ich nicht gehen. Nur momentan schrecken wir viele Unternehmer mit unseren nominal hohen Steuersätzen ab, obwohl die meisten Unternehmen in D auch nicht mehr Steuern zahlen, als in Ländern mit optisch niedrigeren Steuersätzen.
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 15:18:03
      Beitrag Nr. 31 ()
      [posting]17.815.947 von thomtrader am 07.09.05 15:04:21[/posting]Für einen VW Passat oder ein Opel Vectra, kann man nach 6 oder 7Jahren jedenfalls nicht deutlich mehr als 20% des Neupreises erlösen. Wenn solche Firmenwagen dann linear über 10-12 Jahre abgeschrieben werden, dann werden Firmen praktisch zu nicht am Ertrag orientierten Steuervorauszahlungen gezwungen. Das ist jedenfalls schlechter als das derzeitige Modell.

      Dann von mir aus degressiv (20 %) über 10-12 Jahre abschreiben. Das kommt dann der tatsächlichen Wertminderung sehr Nahe

      50.000
      40.000 (1 Jahr)
      32.000 (2)
      25.600 (3)
      20.480 (4)
      16.384 (5)
      13.107 (6)
      10.485 (7)
      8.388 (8)

      etc.
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 15:30:55
      Beitrag Nr. 32 ()
      Alfred,
      Ein Opel Vectra verliert erfahrungsgemäß schneller an Wert, als z.B. ein Mercedes, oder als dein Beispiel in #31.
      Ein Auto das 100.000km im Jahr fährt, verliert mit Sicherheit deutlich schneller an Wert als ein PKW der nur 10.000km im Jahr fährt. Wenn du das Steuersystem nicht unnötig verkomplizieren willst, dann kannst du nur ungerecht besteuern. Und wenn schon ungerecht versteuert wird, dann sollte möglichst niedrig oder noch viel besser, gar nicht versteuert werden.

      Gruß tt
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 15:42:19
      Beitrag Nr. 33 ()
      [posting]17.816.410 von thomtrader am 07.09.05 15:30:55[/posting]1. Hast Du vorhin gesagt, dass bei einem Opel Vectra nach 6-7 Jahren nur gut 20 % des Wertes erhalten bleiben.
      Bei mir sind es nach 6-7 Jahren genau diese gut 20 %. Irgendwie widersprichst Du Dir jetzt.

      2. Ist die Tatsache, dass PKWs unterschiedlich schnell an Wert verlieren auch momentan nicht berücksichtigt.

      3. Musst Du ím Endergebnis nicht mehr Steuern zahlen, wenn die Abschreibungsbedingungen realistischer werden und dafür die Steuersätze sinken.

      4. Hat der von mir beschriebene Weg gegenüber der bisherigen Situation den psychologischen Vorteil optisch niedrigerer Steuersätze


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