checkAd

    Verordnungsermächtigung - ermächtigt die Exekutive die .... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.09.05 20:05:03 von
    neuester Beitrag 08.09.05 15:40:29 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.005.356
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 329
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 20:05:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Buchkritik
      Kirchhofs Einstein-Formel
      Von Georg Paul Hefty

      07. September 2005 Albert Einstein vermochte seine weltumfassende Relativitätstheorie auf die einfache Formel E = mc2 zu bringen. Paul Kirchhof tut es ihm gleich mit der Formel: „Die Einkommensteuerschuld beträgt ein Viertel des Einkommens.”

      Mit beiden können die Laien gleich viel anfangen. Da Kirchhof dies ahnte, hat er den zitierten Satz nicht an den Anfang seiner Vorstellung eines künftigen Einkommensteuergesetzes gestellt, sondern nur an die vierte Stelle im zweiten Paragraphen.

      Kirchhofs Definitionen

      Davor hat er verständnisfördernde Begriffsbestimmungen geschoben: „Einkommen sind Einkünfte des Steuerpflichtigen aus Erwerbshandeln abzüglich der existenzsichernden Aufwendungen und des Sozialausgleichs. Einkünfte sind die Erwerbserlöse abzüglich Erwerbskosten. Erwerbshandeln ist die Nutzung von Arbeitskraft und von Erwerbsgrundlagen zur Erzielung von Einkünften am Markt. Eine Erwerbsgrundlage ist eine zur Vermögensmehrung bestimmte und geeignete Einkunftsquelle.”

      Dies zu Ende gedacht, wissen nun die einkommensteuerpflichtigen „natürlichen und steuerjuristischen Personen”, daß weder der Lottogewinn noch das Nobelpreisgeld oder die Millionenerbschaft der Einkommensteuer unterliegen und somit zumindest bei letzterer die 25-Prozent-Beschränkung nicht unbesehen gilt.

      Zehn-Minuten-Steuererklärung?

      Der CDU-Steuerrechtsvisionär Merz hatte die Steuererklärung des Normalbürgers auf einem Bierdeckel Platz finden sehen. Frau Merkels Steuerrechtsvisionär Kirchhof sieht voraus, daß eines Tages der Durchschnittsbürger nur noch zehn Minuten zum Ausfüllen seiner Steuererklärung brauchen werde.

      Dies ist eine gar nicht wirklichkeitsferne Sicht. Denn jeder, der seine Steuererklärung selbst ausfüllt, weiß, daß das Eintragen der Zahlen in die Rubriken reine Freude ist.

      Die Arbeit beginnt vorher...

      Die eigentliche Arbeit hingegen beginnt am 1. Januar des Vorjahres, umfaßt das Sammeln aller Belege, das ständige Überprüfen aller Tätigkeiten, Aufwendungen und Erwerbungen einschließlich derer für vermietete Objekte, ob sie steuerrelevant und dann ob sie steuergünstig oder steuerschädlich sind, das Zuordnen der Werbungskosten zu den einzelnen Einkommensarten, das Zusammen- und Gegenrechnen der eigenen Einnahmen und Ausgaben mit den Einnahmen und Ausgaben des Ehepartners und gegebenenfalls der schulpflichtigen, der minderjährigen und der volljährigen Kinder, soweit sie sich in der Ausbildung befinden und eigene Einkommen mit dazugehörigen Werbungskosten haben.

      Wer damit im Frühjahr des folgenden Jahres fertig ist, dem ist es dann schon egal, ob das Ausfüllen der Erklärung noch zehn, zwanzig oder hundertzwanzig Minuten dauert.

      23 Paragraphen

      Freilich hat Kirchhofs Einkommensteuergesetzbuch nur 23 Paragraphen. Aber der letzte beginnt immerhin auf Seite 333 des mit Erklärungen und „alt/neu”-Vergleichen gefüllten Buches und läßt schon von der Überschrift her nichts Gutes ahnen: „Verordnungsermächtigung”.

      Nummer 1 „ermächtigt die Exekutive, Erwerbserlöse zur Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung näher zu bestimmen”. Da gehe es etwa „um die Abgrenzung von nicht steuerbaren privaten Veräußerungsgeschäften” wie der Veräußerung des privat genutzten Eigenheims. Doch auch Kirchhof ahnt, daß kein Staat solche Veräußerungsgewinne unversteuert läßt, wenn sich im Laufe der Jahre herausstellt, daß ein Eigenheimbesitzer jedes Objekt nur bewohnt, um es nach Jahresfrist günstig zu veräußern.

      Gerechtigkeit eine soziale Kategorie

      Das wird auch Kirchhof umtreiben. Der ehemalige Verfassungsrichter will mit seinem Steuermodell nämlich nicht Steuerbeliebigkeit fördern, sondern Steuerklarheit, die sich nach Kirchhofs Credo mit Steuergerechtigkeit gegenseitig bedingt.

      Doch Gerechtigkeit ist für den im katholischen Geist Verwurzelten nicht eine Art juristischer Arithmetik, sondern eine soziale Kategorie. Daher schränkt er selbst sein 25-Prozent-Prinzip ein und gesteht allen natürlichen Personen einen „Grundfreibetrag” von 8.000 Euro zu.

      Dieses Zugeständnis könnte jedoch, falls Kirchhofs Entwurf je in das Gesetzgebungsverfahren gelangen sollte, als Vorwand für die unterschiedlichsten Kräfte dienen, weitere Zugeständnisse zu fordern. Das Buch ist im Wahlkampf aktuell. Ihm Aktualität im Regierungsalltag zu verleihen wird die Bewährungsprobe für die Einzelperson Kirchhof werden. Für einen Bundesfinanzminister ist soviel Originalität allerdings eher hinderlich.

      Einkommensteuergesetzbuch. Ein Vorschlag zur Reform der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Vorgelegt von Paul Kirchhof. C. F. Müller Verlag, Heidelberg 2003, XVI und 367 Seiten, 28 Euro.
      http://www.faz.net/s/RubAC861D48C098406D9675C0E8CE355498/Doc…

      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 20:15:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sozialisten lachen über neue Ideen nur. Lieber so weiterwurschteln wie bisher, wird schon irgendwie gut gehen. Und wenn nicht, dann macht man eben neue Schulden. Was für eine erbärmliche Einstellung.

      Wo sind Problemlösungsvorschläge des Herrn Eichel? Außer der Aufnahme neuer Schulden und kreative Buchführung ist ihm in den letzten Jahren nichts eingefallen und auch jetzt beschränkt er sich darauf, Alternativen schlechtzureden.

      Wie kann man das nur gutheissen?
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 20:19:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]17.820.393 von hase100 am 07.09.05 20:15:19[/posting]Ich finde diesen Beitrag einfach nur köstlich :laugh:

      Für einen Bundesfinanzminister ist soviel Originalität allerdings eher hinderlich.
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 20:25:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ist schon klar. Die Originalität des Herrn Eichel bei der Interpretation des Stabilitätspaktes und seiner Buchführung kommt bei Deinesgleichen besser an. Ich kann da leider nicht drueber lachen ...
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 20:39:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]17.820.516 von hase100 am 07.09.05 20:25:28[/posting]fang schon mal an, Deine Steuererklärung vorzubereiten:

      Die eigentliche Arbeit hingegen beginnt am 1. Januar des Vorjahres, umfaßt das Sammeln aller Belege, das ständige Überprüfen aller Tätigkeiten, Aufwendungen und Erwerbungen einschließlich derer für vermietete Objekte, ob sie steuerrelevant und dann ob sie steuergünstig oder steuerschädlich sind, das Zuordnen der Werbungskosten zu den einzelnen Einkommensarten, das Zusammen- und Gegenrechnen der eigenen Einnahmen und Ausgaben mit den Einnahmen und Ausgaben des Ehepartners und gegebenenfalls der schulpflichtigen, der minderjährigen und der volljährigen Kinder, soweit sie sich in der Ausbildung befinden und eigene Einkommen mit dazugehörigen Werbungskosten haben.

      :laugh:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4500EUR +9,76 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 20:41:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Jeder, der das deutsche Steuerrecht kennt und noch ganz bei Sinnen ist, kann nur seine umgehende Einstampfung fordern. Dieses monstroese Denkmal deutscher Amtsstubenfindigkeit ist weder klar, noch widerspruchsfrei oder gerecht. Und es sorgt fuer eklatante Rechtsunsicherheit. So warte ich z.B. seit nunmehr fast 5 Jahren auf eine Entscheidung des Finanzgerichts in Muenster, das offensichtlich mit seinen Faellen hoffnungslos ins Hintertreffen geraten ist - sei es aufgrund der Vielzahl von Einspruechen, sei es aufgrund der Verzwicktheit jedes einzelnen Falls .

      Natuerlich ist dieses Feld das Steckenpferd aller Amts- und Betonkopfsozen, koennen die doch gar nicht genug herumschnueffeln in den Einkommens- und Vermoegensverhaeltnissen ihrer Mitbuerger. Ausserdem nutzen sie die Steuerpolitik allzu gern als Instrument der Gleichmacherei. Dass am Ende bei einem solchen System allerdings der am besten davonkommt, der den besten Steueranwalt hat, verschweigen diese Muehlenritter der sozialen Gerechtigkeit geflissentlich ...

      Wer das deutsche Steuersystem ernsthaft verteidigt, den kann man nicht ernst nehmen und der sollte - sofern er ein poltisches Amt bekleidet - schleunigst abgewaehlt werden.
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 20:43:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das ist die Beschreibung des IST-ZUSTANDES. Hast Du Probleme beim Verständnis Deines eigenen Beitrages?
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 20:45:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7 bezog sich natürlich auf #6 von StellaLuna ...
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 20:46:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      ... auf auf #5 natürlich.

      War ein langer Tag ;)
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 21:02:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      @hase100,
      da sich StellaLuna grundsaetzlich nur zu Dingen zu aeussern pflegt, von denen sie keine Ahnung hat, hege ich starke Zweifel daran, dass sie jemals eigenstaendig eine Steuererklaerung erstellt und abgegeben hat ... :D
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 21:08:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]17.820.930 von QCOM am 07.09.05 21:02:17[/posting]sind Dir wieder die Argumente ausgegangen :confused:

      Die FAZ beschreibt doch in etwa, wie künftig die Steuererklärung nicht nur zu machen sondern auch zu planen ist :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 21:11:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Stella,

      Du hast den Artikel ja wirklich nicht verstanden :confused:

      @QCOM,

      offensichtlich hast Du Recht ...
      Avatar
      schrieb am 08.09.05 10:16:42
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wer hier an Bord hat das Buch von Kirchhof (Einkommensteuergesetzbuch, Ein Vorschlag zur Reform der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Vorgelegt von Paul Kirchhof) eigentlich schon mal in der Hand gehabt oder gar gelesen?
      Alles in allem schwere Kost, aber gegenüber dem bisherigen EStG und KStG samt deren Kommentierungen noch immer leicht verdaulich.

      Leider reden viele mit, ohne sich mit Kirchhof auseinandergesetzt zu haben.
      Vor allem die Politiker. Verstanden haben sie ihn sowieso nicht. Letzteres liegt aber nicht nur an Böswilligkeit, sondern an den intelektuellen Fähigkeiten unserer Volksvertreter.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 08.09.05 15:40:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      :)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Verordnungsermächtigung - ermächtigt die Exekutive die ....