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    Versteuerung Dienstwagen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.09.05 17:07:57 von
    neuester Beitrag 12.01.06 16:57:02 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.007.626
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      Avatar
      schrieb am 16.09.05 17:07:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      im moment bin ich mit unserer Personalabteilung in der Diskussion bezgl. der Versteuerung meines Dienstwagens.

      Wer kann mir für den u.g. Fall die Versteuerung (Bemessungsgrundlage) berechnen?
      Wenn möglich mit Gesetzes / Richtlinien / Kommentar angaben.


      Der Wagen mit Bruttolistenpreis von 40.000 € incl. UST wird zu 99 % privat genutzt. Ich wohne von der Arbeitsstätte 20 km entfernt. Der Arbeitgeber trägt alle anfallenden Kosten (der Wagen ist für 3 Jahre von einer Fremdfirma geleast).

      Aufgrund von Sonderausstattungen zahle ich jeden 100 € aus meinem Nettolohn.

      Welche Wert muss ich versteuern?

      Vielen Dank für Eure Hilfe.

      Schönen Gruss
      Avatar
      schrieb am 16.09.05 17:15:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      vergiss es kirchhoff ist bald an der macht !!

      wenn du sparen willst kauf die ein erdgasAuto
      Avatar
      schrieb am 16.09.05 19:26:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Der Wagen würde in diesem Fall (Ist ja wohl Dein Dienstwagen) mit der 1 % Regelung versteuert.
      Somit werden 400 Euro versteuert, welches je nach Steuersatz, so etwa netto 150 Euro weniger Gehalt ausmacht.
      Ein Fahrtenbuch zu führen macht in Deinem Fall überhaupt keinen Sinn
      Avatar
      schrieb am 16.09.05 19:29:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Aufgrund von Sonderausstattungen zahle ich jeden 100 € aus meinem Nettolohn.

      :confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 16.09.05 19:32:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Allgemein Üblich.....bei meiner Firma auch so

      Die Firma gibt einen Richtpreis vor, den das Auto
      kosten darf.
      Du möchtest etwas mehr Ausstattung, oder auch einen teureren Wagen. Dieses macht dann die 100 Euro monatliche Mehrkosten /Leasingkosten aus, welche der Nutzer dann an die Firma zahlt, bzw. sich an den Mehrkosten beteiligt

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      Avatar
      schrieb am 16.09.05 19:56:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      korrekt, die 100 € gehen an meinen Arbeitgeber

      natürlich greift auch die 1 % Regelung.

      Meine Frage geht in die Richtung, ob ich von den 400 € meinen Beitrag aus dem Nettolohn abziehen darf

      und natürlich muss ich auch noch jeden km zur Arbeitsstelle mit 0,03 % versteuern.

      Wer weiss noch genaueres?
      Avatar
      schrieb am 16.09.05 19:59:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die 400 Euro werden Deinem Brutto zugeschlagen.

      Deine Eigenleistung (100 Euro) kannst Du nicht anrechnen.
      Dieser Betrag hat hier keine steuerliche Relevanz.
      Du zahlst diese lediglich an Deinen Arbeitgeber als Entschädigung
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 16:30:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den geldwerten Vorteil:
      Beispiel
      1% = 400,-
      0,03% = 100,-
      normalerweise zu versteuern 500,-
      die Zuzahlung iHv 100,- mindert jedoch den geldwerten Vorteil
      zu versteuern damit 400,-
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 17:35:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich muss ja 2 Beträge versteuern.

      1) 1 % von 40.000 ergibt 400 €
      2) 20 km * 0,03 % = 0,6 % von 40.000 entspricht 240 €

      Kann ich dann von 1) 100 € für die Zuzahlung abziehen und auch von 2) 100 € oder anteilig 60 € oder nichts?

      wer kennt sich aus ?
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 17:50:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Moneyburner

      das mit der KM-Versteuerung stimmt so nicht:
      Basis 0,03 von 40.000 = 240 €

      aber davon wird pauschal versteuert:
      15 (Tage) x 0,30 € x 20(Km) = 90 €

      also 240 - 90 = 150 € zu versteuern.

      Pst aus 90 € x 15% = 13,50 + Kist (?) + Soli

      Pst trägst Du selbst oder Arbeitgeber je Vereinbarung.

      Das mit den 100€ für die Zuzahlung kenne ich nicht.
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 19:52:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ (s)pecunia, es geht hier um die Versteuerung von Dienstwagen !

      Hat sonst keine eine Ahnung ???

      Schönen Gruss

      moneyburner
      Avatar
      schrieb am 20.12.05 07:18:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      Was wollen denn die sehr geehrten Damen und Herren heute wieder für einen Unsinn beschließen. Die 1% Regelung kann nicht mehr angewendet werden, wenn man nich mindestens 50% der gefahren km für geschäftliche Zwecke nutzt.Ich traue dieser neuen Superregierung durchaus zu, das die auf 1,5 oder sogar 2 % erhöhen. Damit die lieben Beamten weiterhin Weihnachtsgeld kassieren können.
      Avatar
      schrieb am 20.12.05 15:19:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo Moneyburner,

      bei mir lag der Fall exakt gleich. Habe x-mal mit dem FA telefoniert aber keiner dort hatte wirklich Ahnung. Dann schließlich schriftlich und nach einiger Zeit hochoffziell auch schriftlich Antwort bekommen.
      Es geht wie folgt:

      1% von 40.000 € = 400 €
      0,03% von 40.000 € * 20 km = 240 €

      Summe geldwerter Vorteil = 640 €

      Davon ab Nettozuzahlung: - 100 €

      Zu versteuern als geldwerter Vorteil: 540 €

      MfG Stoiker

      PS: Mit der Pauschalsteuer wäre ich vorsichtig (im Moment). So wie ich das verstanden habe, kannst Du dann keine Pendlerpauschale mehr geltend machen! Aber die entfällt für Dich in 2007 ja sowieso komplett!
      Avatar
      schrieb am 11.01.06 07:35:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      Was ist denn nun schon definitiv beschlossen ? Zahlen alle, die weniger als 50% geschäftliche Nutzung haben jetzt 1,5 % vom Listenpreis oder gilt das nur für Selbstständige, Kleinunternehmer, Freiberufler etc ??
      Avatar
      schrieb am 11.01.06 07:53:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      Tja, das wüsste ich auch zu gern!:confused:
      Avatar
      schrieb am 12.01.06 16:57:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich (selbständig) brauch mein KFZ hauptsächlich um damit in die 42km entfernte Arbeitsstelle zu kommen.

      Mit der 0,03% Versteuerung müßte ich daher 42 * 0,03 % und damit 1,26% zzgl der 1% versteuern. Also 2,26%.
      2,26% von 50.000 Neupreis sind: 1.130,-- €im Monat. Bei einer Leasingrate von 750,-- € lohnt es sich nicht den geschäftsmäßig genutzten Wagen abzusetzen.
      Ist irgendwie eine ungerechte Regelung.

      Oder habe ich da einen Denkfehler.

      PS Die Änderung bzgl der KFZ Nutzung (50%) sind noch nicht verabschiedet.


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