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    LV bei Scheidung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.09.05 14:47:08 von
    neuester Beitrag 18.09.05 11:18:12 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.007.753
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      schrieb am 17.09.05 14:47:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi Leute,

      Frage an die Spezis:

      Mein Bruder läßt sich scheiden.
      Er hat eine LV, versicherte Person ist er, Versicherungsnehmer bin ich (zahle auch die Beiträge).
      Nun, wie sieht es bei seiner Scheidung aus ?
      Bekommt seine Else die Hälfte (dann würde ich ja ziemlich in den Hintern gekniffen sein-dénn für seine Else wollte ich nicht mal einen cent ausgeben).
      Oder gibt man das einfach nirgends an und hofft, dass es gut geht ?
      Oder kündigen und Geld raus nehmen ?
      Oder was gibt es für eine bessere Lösung ?
      Danke Euch im voraus für Eure Hilfe.
      Ciao Euer Gruftie
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 14:52:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ist er selbständig oder in lohnabhängigen Verhältnissen?
      Lebt er mit Güter und Ehevertrag oder in einer Zugewinngemeinschaft?
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 14:58:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gruftie,
      a) wieso liest Du nicht die Police durch, da steht drin, wer wann was kriegt
      b) wenn DU der VN bist und zahlst, dann kannst auch DU entscheiden, wer das Geld kriegen soll. **WEN** Du versicherst, ob Deine bessere Hälfte, Deinen Bruder, dessen Stubentiger oder wen auch sonst, ist eigentlich nur eine Frage zwischen Dir und der Versicherung.

      Ach ja, Versicherung: Warum, meinst Du, kriegst Du hier kompetentere Antwort als von demjenigen, den Du dafür bezahlst :confused:
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 15:24:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Dorfrichter,
      er ist arbeitslos und Zugewinngemeinschaft.

      Gruß Gruftie
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 18:48:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Warum hat er überhaupt geheiratet?
      Hau dem trauten Paar die Köppe ordentlich zusammen!
      :laugh::laugh::laugh:
      Bis der Tod sie ewig scheidet!
      :D

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      Avatar
      schrieb am 17.09.05 19:23:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Gruftie die Reihenfolge:
      1. Die Banken(ich denke mal, er wird dann auch Schulden haben)
      2. Die Ehefrau und er teilen sich den Rest.

      Schönes WOE!
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 19:27:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      vorher schließt du natürlich auf beide ne ordentliche LV ab, damit sich der ganze Hochzeitsschwachsinn rentiert hat!;)
      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.09.05 21:44:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      der Versichernungsnehmer hat die Rechte und die Pflichten.

      Alleiniger Berechtigter dieses Vertrages bist Du.

      Er gehört demnach nicht zum Zugewinn der Ehe Deines Bruders, aber zum Zugewinn Deiner Ehe!

      Viele Grüße
      Thorulf Müller

      P.S.: Und er wandelte im Tal der Ahnungslosen!
      Avatar
      schrieb am 18.09.05 11:18:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      drum prüfe wer sich ewig? bindet
      ob sich nicht was BESSERES findet
      :D


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