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    Gewährleistung bei Gebauchtwagen nicht viel wert? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.09.05 19:41:22 von
    neuester Beitrag 27.09.05 21:42:39 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.010.049
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      Avatar
      schrieb am 27.09.05 19:41:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe vor 2 Monaten einen gebrauchten A4 TDI, ca. 7 Jahre alt, von einem Händler gekauft, der mir wie üblich 1 Jahr
      Gewährleistung zugesichert hat. Nun musste ich feststellen,
      dass das Lenkgetriebe etwas Hydraulik-Öl verliert, zwar nicht viel, aber genug, dass ich alle paar Wochen nachfüllen müsste.
      Der Händler stimmte sofort zu, dass der Schaden unter die Gewährleistung fällt, ist aber der Ansicht, dass ich trotzdem die Hälfte vom ganzem Reparaturaufwand ( Material und Stunden ) zahlen muss. Eine Begründung war, dass ich lediglich Anspruch auf ein intaktes "gebrauchtes" Lenkgetriebe hätte.

      Im Internet lese ich: Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten....

      Wie ist nun die genaue rechtliche Lage in meinem Fall?
      Den Aufpreis zum "neuen" Lenkgetriebe würde ich noch einsehen, nicht aber, die Hälfte der Reparaturstunden zu zahlen.

      Danke schon mal!
      Avatar
      schrieb am 27.09.05 20:49:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sofort zum Anwalt und dem Typ die Bude heiß machen!
      Der spinnt ja wohl komplett!
      Avatar
      schrieb am 27.09.05 21:19:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gewährleistung worauf?? Karroserie , Motor oder alles?
      Alles schliesse ich aus, so doof ist keiner!
      Vertrag noch mal gut durchlesen;)
      Avatar
      schrieb am 27.09.05 21:42:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Im Vertrag steht nur: Gewährleistung 1Jahr, Fahrzeug ist unfallfrei...
      Es gibt sogar ein TÜV-Gebrauchtwagenzertifkat.


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